Übertragung der Trichinenprobeentnahme auf Jäger/innen
Die Trichinenprobeentnahme bei Wildschweinen und Dachsen kann auf Jäger/innen übertragen werden. Hierfür benötigen die Jäger eine entsprechende Beauftragung von der für den Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Hinweise
Die Trichinellose („Trichinenerkrankung“) ist eine in Deutschland seltene, hingegen in einer Reihe von süd- und osteuropäischen Ländern noch häufig anzutreffende Krankheit. Sie ist auf den Menschen übertragbar und kann lebensgefährliche Erkrankungen verursachen. Die Übertragung erfolgt durch den Verzehr von rohem oder nicht vollständig durcherhitztem Fleisch, das Trichinellen enthält. Beim Tiefgefrieren oder Einfrieren von Fleisch über mehrere Tage werden die Larven abgetötet.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Jagdscheins
- Kopie der Teilnahmebescheinigung an einem Lehrgang zur Schulung zur sachkundigen Person (wenn Jägerprüfung vor dem 01.04.2010 abgelegt)
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
---|---|
Übertragung Trichinenprobeentnahme | 25,00 Euro |