Familiennachzug

Sie leben bereits mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland und wollen Ihren ausländischen Ehegatten oder Ihre Kinder im Familiennachzug einreisen lassen?

Dann müssen Ihre Familienangehörigen vor der Einreise bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum zum Familiennachzug beantragen. Eine Übersicht über die jeweils zuständige deutsche Auslandsvertretung finden Sie hier.

Im Rahmen des Visumsverfahrens sind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung des Heimatlandes oder bei der am Verfahren beteiligten Ausländerbehörde Nachweise und Unterlagen der im Bundesgebiet lebenden Person im Original vorzulegen.

Allgemeine Nachweise:

  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum durch Vorlage des Miet- beziehungsweise Kaufvertrages mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung

  • Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung durch Vorlage einer Mietbescheinigung oder einem vergleichbaren Nachweis

  • bei Mietwohnungen: die Höhe der monatlichen Warmmiete (die aktuelle Bestätigung der Vermieterin/des Vermieters beziehungsweise ein aktueller Kontoauszug)

  • bei Eigentumswohnungen: die Höhe der monatlichen Belastungen (Zins und Tilgung aus Kreditverträgen sowie die Höhe des Hausgeldes)

  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes:
    bei Arbeitnehmern: Einkommensnachweise (Gehalts-, Lohnnachweise der letzten drei Monate, eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung über die Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, den Arbeitsvertrag)
    bei Selbstständigen/freiberuflich Tätigen: der Gewinn nach Steuern (letzter Einkommensteuerbescheid sowie die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters), einen Krankenversicherungsnachweis, Gewerbeanmeldung

Zusätzlich bei Ehegattennachzug:

  • das Original oder eine Ausfertigung der Heiratsurkunde (gegebenenfalls mit Legalisationsvermerk)

  • die beglaubigte deutsche Übersetzung der Heiratsurkunde, sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt

  • gegebenenfalls das Scheidungsurteil der früheren Ehe mit beglaubigter deutscher Übersetzung

Zusätzlich bei Kindernachzug:

  • das Original oder die Ausfertigung der Geburtsurkunde

  • die beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde, sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt

  • gegebenenfalls den Sorgerechtsbeschluss mit beglaubigter deutscher Übersetzung

Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.