Ja, auch die Entsorgung tierischer Erzeugnisse und Nebenprodukte ist reglementiert. So müssen auch Gülle, Häute, Eier usw. ordnungsgemäß entsorgt werden. Selbst die Entsorgung von gewerblichen Speiseabfällen mit tierischen Anteilen ist von den Vorschriften betroffen, da deren Verfütterung ein erhebliches Seuchenrisiko im Hinblick auf Schweinepest und andere Tierseuchen darstellt.