Die untere Jagdbehörde beim Kreis Kleve ist Ansprechpartner für alle Dinge rund um das Jagdwesen. Hierzu zählen z.B. die Erteilung bzw. die Verlängerung von Jagdscheinen sowie die jährliche Durchführung der Jägerprüfung.
Unter "Benötigte Formulare" finden Sie ein Informationsblatt zu den Themen Jägerprüfung, Jagdschein und Waffenbesitzkarte sowie die notwendigen Antragsvordrucke. Zudem können Sie die jeweiligen Jagdbezirke im Geoportal einsehen.
Wichtiger Hinweis zur Erteilung/ Verlängerung von Jagdscheinen
Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" verlängert sich die Bearbeitungszeit bei der Jagdscheinbeantragung und –verlängerung.
Grund hierfür ist, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und §§ 5 und 6 Waffengesetz erst nach Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden dürfen.
Genauere Angaben zur Bearbeitungszeit sind aktuell nicht möglich. Ein Antrag auf Verlängerung eines Jagdscheins, der zum 31. März 2025 abläuft, sollte daher frühzeitig, d. h. bereits ab Dezember 2024, gestellt werden.
Die Antragstellung ist auch möglich, wenn der Nachweis der ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Absatz 1 Nr. 4 BJagdG noch nicht vorliegt.
Dieser muss dann nachträglich zur Erteilung, (z.B. Abholung) des Jagdscheins, vorgelegt werden.
Bitte nutzen Sie für die Beantragung der Verlängerung Ihres Jagdscheins das Onlineformular, welches Sie unter „Benötigte Formulare“ finden.
Jagd- und Schonzeiten
Die Jagd- und Schonzeiten in NRW finden Sie hier.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für verschiedene Wildarten eine Schonzeitaufhebung beantragen.
Eine Schonzeitaufhebung kann nur für ein Kalenderjahr beantragt werden – d.h. nicht überjährig oder für mehrere Zeiträume. Hier sind in jedem Fall eine erneute Antragstellung sowie eine aktuelle Prüfung der Voraussetzungen erforderlich. Bitte beachten Sie, dass in dem Prüfungsverfahren mehrere Behörden beteiligt werden. Planen Sie daher bitte diesen Prüfungszeitraum bei Ihrer Antragstellung mit ein. Sie können das Antragsverfahren verkürzen, indem Sie den Antrag direkt über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Kreisstelle Kleve, Wesel einreichen. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Das Antragsformular ist als Online-Dienst verfügbar.
Trichinenprobeentnahme
Hier gelangen Sie auf die Seite "Trichinenprobeentnahme Jäger" des Kreises Kleve und können dort einen Antrag auf Übertragung der Entnahme von Trichinenproben durch Jäger herunterladen.
Hinweis für Jagdgenossenschaften
Unter "Benötigte Formulare" finden Sie ein Muster der neuen Rahmensatzung als Arbeitshilfe. Es handelt sich um eine ausfüllbare PDF-Datei. Bitte speichern Sie diese vor dem Ausfüllen ab.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Erteilung Jagdschein |
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Erteilung Jagdpachtfähigkeitsbescheinigung |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Tagesjagdschein | 15,00 Euro |
Einjahresjagdschein | 35,00 Euro |
Zweijahresjagdschein | 50,00 Euro |
Dreijahresjagdschein | 65,00 Euro |
Zweitschrift eines Jagdscheins (bei Verlust) | 30,00 Euro |
Jagdpachtfähigkeitsbescheinigung | 15,00 Euro |
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag | 9:00 - 16:00 |
Freitag | 9:00 - 12:00 |