Jagd

Die untere Jagdbehörde beim Kreis Kleve ist Ansprechpartner für alle Dinge rund um das Jagdwesen. Hierzu zählen z.B. die Erteilung bzw. die Verlängerung von Jagdscheinen sowie die jährliche Durchführung der Jägerprüfung.

Unter "Benötigte Formulare" finden Sie ein Informationsblatt zu den Themen Jägerprüfung, Jagdschein und Waffenbesitzkarte sowie die notwendigen Antragsvordrucke. Zudem können Sie die jeweiligen Jagdbezirke im Geoportal einsehen.

Wichtiger Hinweis zur Erteilung/ Verlängerung von Jagdscheinen

Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" verlängert sich die Bearbeitungszeit bei der Jagdscheinbeantragung und –verlängerung.

Grund hierfür ist, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und §§ 5 und 6 Waffengesetz erst nach Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden dürfen.

Genauere Angaben zur Bearbeitungszeit sind aktuell nicht möglich. Ein Antrag auf Verlängerung eines Jagdscheins, der zum 31. März 2025 abläuft, sollte daher frühzeitig, d. h. bereits ab Dezember 2024, gestellt werden.

Die Antragstellung ist auch möglich, wenn der Nachweis der ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Absatz 1 Nr. 4 BJagdG noch nicht vorliegt.
Dieser muss dann nachträglich zur Erteilung, (z.B. Abholung) des Jagdscheins, vorgelegt werden.

Bitte nutzen Sie für die Beantragung der Verlängerung Ihres Jagdscheins das Onlineformular, welches Sie unter „Benötigte Formulare“ finden.
 

Jagd- und Schonzeiten

Die Jagd- und Schonzeiten in NRW finden Sie hier.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für verschiedene Wildarten eine Schonzeitaufhebung beantragen.

Eine Schonzeitaufhebung kann nur für ein Kalenderjahr beantragt werden – d.h. nicht überjährig oder für mehrere Zeiträume. Hier sind in jedem Fall eine erneute Antragstellung sowie eine aktuelle Prüfung der Voraussetzungen erforderlich. Bitte beachten Sie, dass in dem Prüfungsverfahren mehrere Behörden beteiligt werden. Planen Sie daher bitte diesen Prüfungszeitraum bei Ihrer Antragstellung mit ein. Sie können das Antragsverfahren verkürzen, indem Sie den Antrag direkt über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Kreisstelle Kleve, Wesel einreichen. Die Kontaktdaten finden Sie hier

Das Antragsformular ist als Online-Dienst verfügbar.

Trichinenprobeentnahme

Hier gelangen Sie auf die Seite "Trichinenprobeentnahme Jäger" des Kreises Kleve und können dort einen Antrag auf Übertragung der Entnahme von Trichinenproben durch Jäger herunterladen.

Hinweis für Jagdgenossenschaften

Unter "Benötigte Formulare" finden Sie ein Muster der neuen Rahmensatzung als Arbeitshilfe. Es handelt sich um eine ausfüllbare PDF-Datei. Bitte speichern Sie diese vor dem Ausfüllen ab.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Erteilung Jagdschein
  • ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular
  • Lichtbild (beim Erstantrag oder neuem Jagdschein)
  • Jägerprüfungszeugnis im Original (nur bei Erstantrag)
  • Versicherungsbestätigung über Jagdhaftpflichtversicherung
  • Nachweis über Jagdgelegenheit im Kreis Kleve (für Antragsteller, die im Ausland wohnen)
  • gültiger Jagdschein aus dem Heimatland (für Antragsteller, die im Ausland wohnen)
  • Europäischer Feuerwaffenpass oder Europäisches Führungszeugnis oder unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister (für Antragsteller, die im Ausland wohnen) 
Erteilung Jagdpachtfähigkeitsbescheinigung
  • telefonischer Antrag beim zuständigen Mitarbeiter reicht aus
  • Nachweis über einen gültigen Jagdschein, der schon mindestens drei Jahre vorher Gültigkeit hatte

 

Gebühren

Bezeichnung Höhe der Gebühr
Tagesjagdschein 15,00 Euro
Einjahresjagdschein 35,00 Euro
Zweijahresjagdschein 50,00 Euro
Dreijahresjagdschein 65,00 Euro
Zweitschrift eines Jagdscheins (bei Verlust) 30,00 Euro
Jagdpachtfähigkeitsbescheinigung 15,00 Euro

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9:00 - 16:00
Freitag 9:00 - 12:00