Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben.
Wer als Unternehmerin oder Unternehmer gewerblich Güterkraftverkehr ausüben möchte, benötigt hierfür eine Erlaubnis / Lizenz. Bei grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr ist eine Lizenz bereits ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen erforderlich.
Die Erteilung einer Erlaubnis / Lizenz ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Anträge sowie ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen.
Gebührenrahmen
Erteilung einer Lizenz / Erlaubnis: 130,00€
Beglaubigte Kopie/Ausfertigung: 40,00€