Exportbescheinigungen für Futtermittel
Für den Export von Futtermitteln in Drittländer werden vom Einfuhrland häufig Gesundheitsbescheinigungen verlangt. Bescheinigt werden kann nur das, was im Rahmen der persönlichen Kenntnis und Zuständigkeit liegt.
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Bescheinigung für den Export von Futtermitteln | - Vorzertifikate
- eventuell mikrobiologische Untersuchungsergebnisse
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Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Exportbescheinigung | 15,00 Euro - 300,00 Euro (pro Zertifikat zuzüglich Fahrtkosten) |