Für den Export von Futtermitteln in Drittländer werden vom Einfuhrland häufig Gesundheitsbescheinigungen verlangt. Bescheinigt werden kann nur das, was im Rahmen der persönlichen Kenntnis und Zuständigkeit liegt. alle öffnenalle schließen Erforderliche Unterlagen BezeichnungErforderliche UnterlagenBescheinigung für den Export von FuttermittelnVorzertifikateeventuell mikrobiologische Untersuchungsergebnisse Gebühren BezeichnungHöhe der GebührExportbescheinigung15,00 Euro - 300,00 Euro (pro Zertifikat zuzüglich Fahrtkosten) Rechtliche Grundlagen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)