Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika sowie vor Täuschung und Irreführung zu schützen.
Zu diesen Zwecken führen die Lebensmittelkontrolleure/Lebensmittelkontrolleurinnen des Kreises Kleve täglich unangemeldet systematische Betriebskontrollen und gezielte Probenuntersuchungen unter anderem in Herstellerbetrieben, im Handel, in Gaststätten, auf Märkten und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kantinen durch.
Bei diesen Kontrollen werden insbesondere folgende Punkte in Augenschein genommen und beurteilt:
- Baulicher Zustand der Betriebe,
- Hygienischer Zustand der Räume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften,
- Personal- und Produktionshygiene, einschließlich Abfalllagerung und sanitäre Einrichtungen,
- Begutachtungen der Lebensmittel vor Ort hinsichtlich ihrer Verkehrsfähigkeit (Lagerungsbedingungen, optischer Eindruck, Kennzeichnung),
- Beurteilung der betrieblichen Eigenkontrollen.
Proben werden untersucht auf:
- Ihre Eignung, die Gesundheit zu schädigen (zum Beispiel durch Keime oder deren Toxine),
- Verderbnis (Überlagerung, fehlerhafte Lagerung, Produktionsfehler),
- Irreführung und Täuschung (korrekte Zusammensetzung und Kennzeichnung),
- Verwendung unerlaubter Zusätze,
- Einhaltung bestimmter Höchstmengen (zum Beispiel Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle, andere Rückstände).
Hinweis
Auch als Online-Dienst verfügbar:
Meldung eines Betriebs (nach Artikel 6 der VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene) (Online)