Artenschutz

Der Artenschutz nach §§ 37 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dient dem "Schutz und der Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten". Sie sollen in ihrer natürlich und historisch gewachsenen Vielfalt und in ihren angestammten Biotopen grundsätzlich erhalten bleiben. Der internationale Handel mit seltenen Tieren und Tierprodukten einerseits und die Zerstörung des Lebensraumes der Tiere sind die Hauptgefährdungsursachen.

Als für den Artenschutz zuständige Behörde hat der Kreis Kleve daher nicht nur einheimische Arten zu schützen, wie z.B. Biber, Hornisse oder Weißstorch sondern auch exotische Tiere und Pflanzen. Bestimmte Arten müssen angemeldet und der rechtmäßige Erwerb nachgewiesen werden. Bei besonders bedrohten Tier- und Pflanzenarten ist eine sogenannte EU-Bescheinigung (früher CITES) notwendig.

Besonderheit für den Artenschutz im Kreis Kleve ist der Wiesenvogelschutz. So sind zum Schutz seltener Wiesenvogelarten wie der Uferschnepfe beispielsweise auch auf Flächen im Naturschutzgebiet Düffel, Kellener Altrhein und Flussmarschen Bewirtschaftungsbeschränkungen ausgesprochen worden.

 

Weitergehende Informationen ebenso wie die unterschiedlichen Anzeige- und Genehmigungsformblätter finden Sie unter den Rubriken „Dokumente“ oder „Links“.

Gebühren

Die Erteilung von Bescheinigungen ist gebührenpflichtig. Die oben rechts angegebene Mitarbeiterin erteilt Ihnen bei Bedarf gerne Auskünfte hierzu.