Hospitationsmodell zur Anwerbung von Ärztinnen und Ärzten zur Niederlassung

Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten stellt für alle verantwortlichen Stellen eine besondere Herausforderung dar. Bei Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen im Kreis Kleve steigt das Durchschnittsalter und viele sind bereits auf der Suche nach einem Nachfolger, an den sie die Praxis übergeben können. Bisher rücken zu wenig junge Ärztinnen und Ärzte nach, die eine eigene Praxis betreiben wollen. Gründe dafür sind nicht nur das unternehmerische Risiko, das die Selbstständigkeit mit sich bringt. Eine Praxisübernahme ist eine Entscheidung mit weittragenden Konsequenzen, die nicht so schnell wieder rückgängig gemacht werden kann. Wesentlich ist auch, dass die Facharztausbildung in einer Klinik nur wenige Berührungspunkte mit der Arztrolle in der Praxis bietet.

Der Kreis Kleve möchte niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Kreisgebiet auf dem Weg unterstützen, einen passenden Nachfolger für ihre Praxis zu finden, um so die ärztliche Versorgung im Kreis Kleve sicherzustellen. Hierbei sollen Mediziner, die sich für die Übernahme einer Praxis im Kreis Kleve interessieren, die Möglichkeit erhalten, den Arbeitsalltag in der Praxis, die Praxisorganisation und das Praxisteam, insbesondere aber das Miteinander und die Arbeitsatmosphäre durch eine Hospitation persönlich kennenzulernen.

Eine Hospitation muss für den Interessenten finanziell tragbar sein: Neben anfallenden Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten für die Zeit des Aufenthaltes in einer anderen Stadt ist ggf. ein Verdienstausfall zu überbrücken. Bestehende finanzielle Verpflichtungen wollen auch weiter bedient werden.

Zur Unterstützung stellt der Kreis Kleve Fördermittel zur Verfügung, die von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für Hospitantinnen und Hospitanten in ihrer Arztpraxis beantragt werden können.

Die Fördermittel werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Verfügbarkeit der Fördermittel: Aktuell stehen Fördermittel zur Verfügung.

Eine Förderung ist für jeden Hospitanten möglich, wenn der niedergelassene Arzt dies beantragt und die u.a. Fördervoraussetzungen gegeben sind.

Förderhöhe: 2.000 € pro Woche (5 Werktage) je Hospitant
Förderungshöchstdauer: 4 Wochen je Hospitant

Die Förderung wird nach entsprechender schriftlicher Antragsstellung direkt an den/die Hospitant/in ausgezahlt.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten: Die erste Rate wird zu Beginn des Hospitationszeitraums nach erfolgtem Antritt der Hospitation überwiesen. Die zweite Rate wird nach Beendigung des Hospitationszeitraums ausgezahlt, sobald der schriftliche Bericht des Praxisinhabers über die Hospitation vorliegt.