Die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve führt ein Verzeichnis über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten sowie über schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen, das sogenannte „Altlastenkataster“. Darin werden Grundstücke geführt, für die aufgrund ihrer vorherigen Nutzung oder Materialaufbringungen nicht ausgeschlossen werden kann, das Boden oder Grundwasser verunreinigt sind. Im Wesentlichen sind dies:
- Altablagerungen. Der Begriff bezeichnet alte Deponien, Geländeauffüllungen, Aufhaldungen, usw. und
- Altstandorte. Das sind Flächen ehemaliger Gewerbebetriebe bestimmter Branchen, bei denen in der Regel mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, z.B. stillgelegte Tankstellen, stillgelegte Galvanikbetriebe, und andere.
- Sonstige schädliche Bodenveränderungen (akute Schadensfälle, Überschwemmungsgebiete, unsachgemäße Materialaufbringung etc.)
Die Informationen im Altlastenkataster beruhen auf Nachforschungen (alte Karten, Akten etc.) und Untersuchungen. Je nach Stand der Bearbeitung liegen für die erfassten Flächen mehrere Informationen vor - so zum Beispiel die Lage und Größe der Fläche, die Nutzungsgeschichte, ggf. auch Untersuchungsergebnisse zu Boden, Bodenluft und Grundwasser oder durchgeführte Sanierungen.
I. Untersuchungen von Verdachtsflächen
Um Klarheit zu bekommen, ob auf den Verdachtsflächen tatsächlich Verunreinigungen vorliegen, oder ob der Verdacht unbegründet ist, müssen Untersuchungen des Bodens und ggf. auch des Grundwassers durchgeführt werden. Diese Untersuchungen können von dafür qualifizierten Ingenieur- und Gutachterbüros geplant und umgesetzt werden.
Solche Untersuchungen kann die Untere Bodenschutzbehörde von Amts wegen oder z.B. auch der Eigentümer/Kaufinteressent/Bauwillige beauftragen. Es wird empfohlen, die Wahl des Gutachters und den Untersuchungsumfang vorher mit der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen.
Wenn nachgewiesen wurde, dass tatsächlich z.B. die Grundwasserqualität oder die menschliche Gesundheit gefährdet sind, kann die Untere Bodenschutzbehörde die erforderlichen Schutz- oder Sanierungsmaßnahmen anordnen.
II. Auskunft aus dem Altlastenkataster
Vor dem Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie wird empfohlen, bei der Unteren Bodenschutzbehörde eine schriftliche Auskunft aus dem Altlastenkataster einzuholen, um sich über einen eventuell vorhandenen Altlastenverdacht oder bereits vorliegende Untersuchungen zu informieren. Wenn Sie nicht Eigentümerin oder Eigentümer der Fläche sind, benötigen Sie zur Einholung der Auskunft eine Vollmacht, dass Einsicht ins Altlastenkataster genommen werden darf.
Gebühren:
Einfache Auskünfte und Auskünfte zu Flächen ohne Katastereintrag sind gebührenfrei. Wenn jedoch zur Beantwortung der Anfrage umfangreichere Auswertungen notwendig werden, werden Bearbeitungsgebühren nach Aufwand erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 17,50 Euro. Für den Grundstückseigentümer ist die Auskunft kostenlos.
Form der Antragstellung
Altlastanfragen können per E-mail an abfall-boden@kreis-kleve.de und direkt online gestellt werden.
Bitte geben Sie dabei die Flurstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) der betreffenden Grundstücke und, sofern vorhanden, Straße und Hausnummer an.
Kontaktinformationen
abfall-boden@kreis-kleve.de