Sie haben die Möglichkeit, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis der Klasse B ohne Beschränkung erteilt zu bekommen (bisher Schlüsselzahl 78 „Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe“).
Auf dem Führerschein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 197 („Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert - § 17a FeV.“)
Voraussetzung sind 10 Fahrstunden und eine 15-minütige "Prüfungsfahrt". Hierüber stellt Ihnen Ihre Fahrschule einen Nachweis aus.
Wichtig ist, dass eine derartig erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B nicht dazu berechtigt, bei aufbauenden Klassen auf die Beschränkung zu verzichten, sofern die Prüfung der aufbauenden Klassen auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird. Diese aufbauenden Klassen werden dann mit der Schlüsselzahl 78 versehen.
Hinweis:
Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, also wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erfolgte.
Erwerb der Fahrerlaubnis
Sie können einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis über das zuständige Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzkommune einreichen. Zusätzliche Gebühren über die übliche Antragstellung hinaus fallen nicht an. Den Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B legen Sie dem Prüfer in der Prüfungsfahrt vor.
Inhaber einer Fahrerlaubnis
Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und haben die Prüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt (Schlüsselzahl 78)? Dann können Sie ebenfalls einen Antrag über das Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen. Der Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B Ihrer Fahrschule ist dem Antrag beizufügen.
Voraussetzungen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- 1 biometrisches Lichtbild
- Inhaber einer Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 78: Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B gemäß § 5a Absatz 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Bewerber um eine Fahrerlaubnis: Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B legen Sie dem Prüfer in der Prüfungsfahrt vor.