Wenn eine städtebauliche Planung umgesetzt werden soll, stehen oftmals Besitz- und Eigentumsverhältnisse einer unmittelbaren Realisierung des Bebauungsplanes entgegen. Deshalb ist die Baulandumlegung (Bodenordnung, Umlegung) ein wesentlicher Baustein zur Bereitstellung von Baulandflächen und somit auch entscheidend für die Entwicklung der Städte und Gemeinden.
Die Baulandumlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstücks-Tauschverfahren (Bodenordnungsverfahren). Dabei gewährt sie eine sorgfältige, gerechte und zügige Neuordnung der künftigen Baulandflächen. Mit Abschluss des Umlegungsverfahrens erhält jeder Eigentümer Baulandflächen mindestens mit dem Verkehrswert, den sein Grundstück zum Zeitpunkt des Beginns des Umlegungsverfahrens hatte. Eine Gleichbehandlung aller Eigentümer wird durch dieses gesetzlich geregelte Verfahren garantiert.
Die Durchführung des Umlegungsverfahrens obliegt dem vom Rat der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde bestellten Umlegungsausschuss oder dem Kreis Kleve. Der Ausschuss und der Kreis Kleve sind von den Städten und Gemeinden unabhängig. Auf diese Weise ist eine sachgerechte Behandlung der einzelnen Eigentümer und Beteiligten gewährleistet. Ein Umlegungsausschuss bei den Städten und Gemeinden besteht aus fünf Mitgliedern, zwei von ihnen dürfen Ratsmitglieder sein.
Beim Kreis Kleve ist zudem die zentrale Geschäftsstelle für verschiedene Umlegungsausschüsse der Städte und Gemeinden eingerichtet.
Aktuell laufende Umlegungverfahren können Sie ggf. auf dem rechten Rand unter "Downloads" dieser Internetseite verfolgen.