Eine der Hauptaufgaben des Gesundheitsamtes ist die Hygieneüberwachung.
Hierbei werden Einrichtungen wie Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime sowie Gemeinschaftseinrichtungen (u. a. Obdachlosenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten) entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetz begangen.
Diese infektionshygienischen Begehungen dienen u. a. der Prävention vor Übertragung infektiöser Krankheiten.
Zudem werden auf Grundlage der Hygieneverordnung NRW auch weitere Einrichtungen wie Tattoo-Studios, Fußpflege- und Kosmetikbetriebe auf Einhaltung der infektionshygienischen Vorschriften begangen und beraten. Diese Überwachung dient ebenfalls der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.
Die Betreiber der Einrichtungen haben sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um Infektionen zu verhüten und Weiterverbreitungen von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu verhindern. Die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene sind in einrichtungsspezifischen Hygieneplänen festzuhalten.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Übersicht.
Erforderliche Unterlagen
- Falls Unterlagen durch das Gesundheitsamt benötigt werden, werden die Betreiberinnen und Betreiber durch die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unterrichtet.
Gebühren
- Beseitigung von Missständen und Mängeln: Gebühr je nach Aufwand