Welches Anliegen haben Sie?
Bitte prüfen Sie, ob ein persönlicher Besuch erforderlich ist!
In der unten stehenden Liste können Sie Ihr Anliegen auswählen und erhalten nähere Informationen. Es gibt darüber hinaus noch diverse Anliegen, die hier aufgrund der Komplexität und Individualität des jeweiligen Einzelfalles nicht aufgelistet werden können.
Eine persönliche Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sicherlich ist für viele Anliegen ein persönlicher Termin nicht zwingend erforderlich.
Bitte prüfen Sie daher vorab, um welche Art des Anliegens es sich handelt und wie die Ausländerbehörde Ihr Anliegen best- und schnellstmöglich bearbeiten kann.
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Arbeitserlaubnis für Inhaberinnen und Inhaber von Gestattungen oder Duldungen
Hinweise zur Terminvergabe
Die Ausländerbehörde kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Sie haben die Möglichkeit, das Kontaktformular für Terminanfragen zu nutzen.