Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Gesundheitsfachberufen

Wer im Ausland eine Ausbildung oder ein Studium in einem Gesundheitsfachberuf (zum Beispiel Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger, Logopädin oder Logopäde, Ergotherapeutin oder Ergotherapeut, Masseurin oder Masseur und Bademeisterin oder Badenmeister) absolviert hat und in Deutschland arbeiten möchte, muss den Abschluss zunächst anerkennen lassen. 

Hierbei wird nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Ländern (so genannten Drittstaaten) unterschieden.