Der Landrat

Christoph Gerwers wurde bei der Kommunalwahl im November / Dezember 2022 von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Kleve für die Dauer von knapp acht Jahren zum hauptamtlichen Landrat gewählt. Die Stichwahl fand am 11. Dezember 2022 statt.

Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem der Vorsitz im Kreistag und im Kreisausschuss, die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses, die gesetzliche Vertretung des Kreises, die Leitung und Verteilung der Geschäfte der Kreisverwaltung und die repräsentative Vertretung des Kreises Kleve.

Darüber hinaus ist er als Leiter der Kreispolizeibehörde für das Polizeiwesen im Kreisgebiet verantwortlich.
 

Zur Person Christoph Gerwers

  • geboren am 27. Januar 1963 in Wesel
  • verheiratet und Vater eines Sohnes sowie einer Tochter

 Ausbildung und Beruf

  • 1982 - Abitur am Gymnasium Wesel-Nord, dem heutigen Konrad-Duden-Gymnasium 
  • 1982 - Jurastudium an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster
  • 1988 - Erstes Staatsexamen am Oberlandesgericht Hamm
  • 1988 - Referendariat am Landgericht Kleve
  • 1991 - Zweites Staatsexamen beim Landesjustizprüfungsamt
  • 1991 - 1992 Referent für Wasserrecht beim Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft in Bonn
  • 08.06.1992 bis 1993 - Leiter des Rechtsamtes der Stadt Willich
  • 1993 bis 1997 - Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes der Stadt Willich, seit 1995 zusätzlich Dezernent für Schule und Sport
  • 01.05.1997 bis 2008 - Beigeordneter der Stadt Willich für die Geschäftsbereiche Jugend/Soziales, Schule/Sport/Kultur und Einwohner/Ordnung (Wiederwahl im Januar 2005)
  • 30.06.2008 bis 20.10.2009 - Erster Beigeordneter der Stadt Willich
  • 21.10.2009 bis 14. Dezember 2022 - Bürgermeister der Stadt Rees

Heutige Tätigkeit:

  • Seit dem 15. Dezember 2022 Landrat des Kreises Kleve

Hobbys

  • Lesen, Fußball, Laufen

Allgemeine Vertreterin

In der Sitzung vom 18.07.2013 hat der Kreistag die Leitende Kreisverwaltungsdirektorin Zandra Boxnick mit Wirkung zum 01.01.2014 zur Allgemeinen Vertreterin der Behördenleitung (der Landrätin/des Landrates) bestellt.

Ehrenamtliche Stellvertreter

Die repräsentativen Termine des Landrats werden im Fall seiner Verhinderung durch die vom Kreistag gewählten ehrenamtlichen Stellvertreter und Kreistagsmitglieder Stefan Welberts, David Kerkenhoff-Szopinski oder Paula Backhaus wahrgenommen.

Nebentätigkeiten des Landrats

Nach § 7 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes ist der Landrat verpflichtet, seine Nebentätigkeiten anzuzeigen. Eine Übersicht über die weiteren Funktionen des Landrats finden Sie im Downloadbereich.