Seit dem 01.01.2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte sogenannte "Untere Umweltschutzbehörden" (oder auch "Untere Immissionsschutzbehörde"). Neu ist hierbei die Zuständigkeit für den "Anlagenbezogenen Immissionsschutz". Der Kreis Kleve ist seit diesem Zeitpunkt für die Genehmigung und die Überwachung vieler technischer Anlagen zuständig, die Beeinträchtigungen in Form von Immissionen verursachen können (Lärm, Geruch, Erschütterungen, usw.). Diese Aufgaben sind für das gesamte Kreisgebiet wahrzunehmen.
Hiervon sind besonders Gewerbebetriebe betroffen, denn größere Betriebe oder größere technische Anlagen müssen bestimmte gesetzlich festgelegte Anforderungen einhalten, damit die Umwelt oder die Nachbarschaft nicht gefährdet oder belästigt werden. Landwirtschaftliche Mastbetriebe gehören ebenso dazu wie Anlagen der Nahrungsmittelindustrie, Anlagen zur Energieerzeugung, Abfallbehandlungsanlagen, Schrottplätze, Baustoffrecyclinganlagen, Schießstände und viele andere Betriebe.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als "Obere Umweltschutzbehörde" nur noch für besonders gefährliche Anlagen im Sinne der Störfallverordnung, für Anlagen mit besonders komplexer Technologie und für regional bedeutsame Anlagen zuständig.
Die Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheide ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist abhängig vom jeweiligen Antragsgegenstand. Die genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner informieren sie gerne über die voraussichtlich zu erwartenden Gebühren.
Hinweis:
Für die Neuerrichtung oder Änderung bestehender Anlagen, die einer Neu- oder Änderungsgenehmigung nach dem Immissionsschutzrecht bedürfen, empfiehlt sich die Beauftragung eines Fachplaners durch den Antragsteller, um die Genehmigungsverfahren zügig abwickeln zu können.
Umweltinspektionen
Bei Anlagen, die der Industrieemissionsrichtlinie nach europäischem Recht unterfallen hat der Kreis Kleve regelmäßig Umweltinspektionen durchzuführen. Die Inspektionsberichte sind zu veröffentlichen und können von jedermann eingesehen werden.
Die Berichte der Umweltinspektionen der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Kleve sind unter folgenden Link einzusehen:
Umweltinspektionen / Umweltinspektionsbericht
Neue Pflichten für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern
Anzeige und Meldepflichten nach 42. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes)
Für welche Anlagen gilt die Verordnung?
Unter den Anwendungsbereich der neuen Verordnung fallen sowohl kleine Anlagen, die z.B. der Kühlung von Gebäuden wie Hotels, Veranstaltungsräumen oder Rechenzentren dienen als auch Kühlsysteme und Nassabscheider industrieller Anlagen.
Was haben Betreiber zu beachten?
Die Anzeigepflichten für Neu- bzw. Bestandsanlagen sowie Änderungen, Stilllegungen und Betreiberwechsel gemäß §13 in Verbindung mit §20 der Verordnung treten am Donnerstag, 19. Juli 2018 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die jeweilige Anlage der zuständigen Behörde binnen eines Monats (also bis zum 19. August 2018) anzuzeigen.
Für die Erstellung und Entgegennahme der Anzeigen wurde ein elektronisches System auf Basis einer Web-Anwendung entwickelt. Sobald die Web-Anwendung zur Verfügung steht, wird für Nordrhein-Westfalen eine Regelung erlassen werden, wonach der elektronische Weg für die Anzeige zu nutzen ist (vgl. § 17 der 42. BImSchV). Die Web-Anwendung soll zum Inkrafttreten der Anzeigepflicht im Internet zur Verfügung stehen. Vor dem 19. Juli 2018 bei der zuständigen Behörde eingegangene Anzeigen entfalten keine Geltung.
Die Web-Anwendung KaVKA-42. BV (Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV) ist unter der Adresse www.kavka.bund.de erreichbar.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.lanuv.nrw.de/themen/industrieanlagen/anzeige-meldepflichten-nach-42-bimschv
Ansprechpartner für Anlagen im Kreis Kleve ist die Untere Immissionsschutzbehörde.