Im Bereich Güterkraftverkehr zum Führen von Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und im Bereich der Personenbeförderung für Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen wird zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine „Grundqualifikation“ bzw. „Weiterbildung“ benötigt. Diese wird durch den Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen.
Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung erfolgt die Antragstellung bei der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Kleve in Kleve oder Geldern. Bei Verlust wird eine schriftliche Erklärung über den Verlust gefordert. Bei Diebstahl wird der Nachweis einer Anzeige bei einer Polizeidienststelle gefordert. Bei Beschädigung wird der bisherige Fahrerqualifizierungsnachweis gefordert.
Voraussetzungen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild
- Nachweis über die Grundqualifikation. Sofern die Grundqualifikation mehr als 5 Jahre zurückliegt - Nachweis über eine abgeschlossene Weiterbildung, falls diese noch nicht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert ist.
Bei Verlust: schriftliche Erklärung über den Verlust
Bei Diebstahl: Nachweis einer Anzeige
Bei Beschädigung: Bisheriger Fahrerqualifizierungsnachweis