Veranstaltungen auf oder an Straßen

Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn sich der Veranstaltungsort dort befindet), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

Veranstaltungen (z. B. Straßenrennen, Radrennen, Schützenumzüge, St. Martinsumzüge), die auf Straßen stattfinden sollen, sind erlaubnispflichtig. Des Weiteren ist auch für Veranstaltungen, die zwar nicht auf öffentlicher Verkehrsfläche stattfinden, sich jedoch auf den Straßenverkehr auswirken können, ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen zu stellen. Das Antragsformular mit Angabe der erforderlichen Unterlagen ist auf dieser Seite verfügbar. Zudem finden Sie ebenfalls einen Online-Antrag auf dieser Seite. Die Antragstellung mit dem Online-Antrag ist allerdings nur der für die Veranstaltung verantwortlichen Person möglich.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für die von Ihnen geplante Veranstaltung ein Antrag erforderlich ist, dann melden Sie sich gerne bei uns

Gebührenrahmen

Veranstaltungen auf oder an Straßen / Genehmigung: 35,00€ zu 340,00€

Voraussetzungen

Die Antragstellung mit dem Online-Antrag ist nur der für die Veranstaltung verantwortlichen Person möglich, da sie sich im Antrag mit dem Personalausweis (eID) anmelden muss. Wenn Sie nicht als Verantwortliche/r für die Veranstaltung benannt werden, muss der Antrag über das pdf-Formular unter "Dokumente" gestellt werden.