Anmeldung einer Tätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf

Wer einen Gesundheitsfachberuf (z. B. Physiotherapeutin oder Psychotherapeut, Logopädin oder Logopäde, Heilpraktikerin oder Heilpraktiker, Hebamme oder Entbindungspfleger, ambulanten Pflegedienst) selbstständig ausübt oder Personen dieser Berufsgruppen beschäftigt, muss dies beim Gesundheitsamt anmelden.

Das Gesundheitsamt Kleve ist für die Anmeldung der Tätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf zuständig, sofern die Tätigkeit im Kreis Kleve ausgeübt werden soll.