Wer einen Gesundheitsfachberuf (z. B. Physiotherapeutin oder Psychotherapeut, Logopädin oder Logopäde, Heilpraktikerin oder Heilpraktiker, Hebamme oder Entbindungspfleger, ambulanten Pflegedienst) selbstständig ausübt oder Personen dieser Berufsgruppen beschäftigt, muss dies beim Gesundheitsamt anmelden.
Erforderliche Unterlagen
Die entsprechenden Anmeldeformulare stehen Ihnen online und alternativ als Papierantrag zur Verfügung.
- Anmeldung der Tätigkeit in einem nichtakademischen Heilberuf - online
- Anmeldung der Tätigkeit in einem nichtakademischen Heilberuf - Papierantrag
- Anmeldung der Tätigkeit als Heilpraktikerin bzw. Heilpraktiker - online
- Anmeldung der Tätigkeit als Heilpraktikerin bzw. Heilpraktiker - Papierantrag.
Eine beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung ist beizufügen.
Wenn Sie eine schriftliche Bestätigung benötigen, dass Sie Ihre Praxis ordnungsgemäß bei der unteren Gesundheitsbehörde des Kreises Kleve angemeldet haben, teilen Sie uns dies bitte auf dem Formular mit.