Pflegefamilien

Jedes Kind benötigt für seine Entwicklung Geborgenheit, Liebe, Sicherheit und Anerkennung. Für die meisten Kinder werden diese Grundbedürfnisse in ihren eigenen Familien erfüllt.

Ist eine dem Wohl eines Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet, so haben die Eltern oder Sorgeberechtigten Anspruch auf Hilfe. Sie kann erforderlich werden, wenn Eltern überfordert sind, gravierende Erziehungsschwierigkeiten bestehen oder Alleinerziehende wegen Krankheit nicht zur Verfügung stehen.

Im Rahmen dieser „Hilfe zur Erziehung“, wie der Fachbegriff heißt, werden verschiedene ambulante Maßnahmen angeboten. Führen diese Unterstützungsangebote jedoch nicht zum gewünschten Erfolg, so kann die Unterbringung der betroffenen Kinder oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie der geeignete Weg sein.

Wir haben für Sie Informationen rund um das Thema Pflegefamilien zusammengestellt. 

Pflegefamilien - Die Beteiligten

Die Umstände, die zur Einrichtung eines Pflegeverhältnisses führen, bringen vielfach emotionale Belastungen mit sich. Alle Beteiligten bringen ihre ganz persönlichen Erwartungen, Hoffnungen und andererseits auch eine Portion Misstrauen mit ein.

Die Kinder und die Jugendlichen

Für ein Kind oder einen Jugendlichen ist der Wechsel in eine andere Familie immer eine einschneidende Erfahrung. Es verlässt den vertrauten Lebensbereich und wird mit einem neuen Familiensystem konfrontiert, in dem neue Regeln gelten. Bisherige Gewohnheiten und Verhaltensregeln werden in Frage gestellt. Hat das Kind oder der Jugendliche in der Ursprungsfamilie traumatische Erfahrungen gemacht, so kann in diesem Wechsel eine wichtige Chance für eine Stabilisierung liegen.

Die leiblichen Eltern

Für die leiblichen Eltern ist die Abgabe des Kindes in der Regel eine schmerzhafte Erfahrung. Sie haben möglicherweise Schuldgefühle, leiden unter der Trennung und haben Angst ihr Kind ganz zu verlieren. Sie müssen lernen, dass ihr Kind zeitweise oder auf Dauer in einer anderen Familie lebt und sich dort wohlfühlt.

Die Pflegeeltern

Pflegeeltern haben eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Daher sind vor der Aufnahme eines Pflegekindes viele Gespräche und Beratungen erforderlich, um die individuellen Bedürfnisse des Pflegekindes, aber auch die der Eltern und Pflegeeltern zu erkennen. Die Pflegefamilien leben oft in einer zwiespältigen Situation: Sie gewinnen das Pflegekind lieb und gehen eine Bindung zu ihm ein. Gleichzeitig leben die Pflegefamilien aber auch mit dem Gedanken, das Kind möglicherweise wieder in seine Herkunftsfamilie zurückgeben zu müssen.

Richtlinie über die Gewährung von Nebenleistungen zum Unterhalt junger Menschen gemäß §39 SGB VIII, sowie von Krankenhilfe nach §40 SGB VII

Mit Datum vom 29 Juini 2021 hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Kleve eine neue Richtlinie über die Gewährung von Nebenleistungen zum Unterhalt junger Menschen gemäß §39 SGB VIII, sowie von Krankenhilfe gemäß §40 SGB VIII, beschlossen. Diese Richtlinie tritt zum 01. Januar 2022 in Kraft.

Die Richtlinien stehen als Download bereit.

Pflegefamilien - Bereitschaftspflege

Bereitschaftspflegefamilien sichern über einen befristeten Zeitraum eine Betreuung für Kinder und Jugendliche, deren Eltern aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen vorübergehend ihre Erziehung und Betreuung nicht sicherstellen können.

In Bereitschaftspflege werden vermittelt:

  • Kurzfristig unversorgte, verlassene Minderjährige
  • Minderjährige in Krisen- oder Notsituationen
  • Minderjährige, deren Eltern unvorhergesehen ausfallen (durch Krankheit, Sucht, Unfall, Kur etc.)

Bereitschaftspflegefamilien müssen bereit und in der Lage sein, kurzfristig Kinder und Jugendliche aufzunehmen, zum Beispiel abends oder am Wochenende. Die Bereitschaftspflegefamilien müssen in besonderem Maße bereit sein, die Beziehung des Kindes oder Jugendlichen zur Herkunftsfamilie zu fördern, wenn dies zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderlich ist.

Pflegefamilien - Vollzeitpflege

In Vollzeitpflege werden Kinder und Jugendliche untergebracht, deren Betreuung und Erziehung in der Ursprungsfamilie nicht sichergestellt ist. Der Schwerpunkt in der Vollzeitpflege liegt im Aufbau einer sicheren und dauerhaften Bindung der Minderjährigen an die Pflegeeltern.

Ob ein Kind vorübergehend oder dauerhaft in einer Pflegefamilie bleiben wird, lässt sich oft nicht voraussagen. Lebt ein Kind oder Jugendlicher dauerhaft in Vollzeitpflege, so sind die Pflegeeltern für die Erziehung des Minderjährigen verantwortlich.

Mit dem Tag der Aufnahme eines vom Jugendamt vermittelten Kindes oder Jugendlichen erhalten Pflegeeltern gestaffelt nach dem Alter des Kindes Pflegegeld und unter Umständen auch einmalige Beihilfen und Zuschüsse des Jugendamtes.