Oldtimerkennzeichen

Sollten Sie ein oder mehrere mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge halten oder besitzen, kommt für Sie unter Umständen die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens in Frage. Dieses Kennzeichen ist besonders für diejenigen interessant, die mehrere Oldtimer besitzen, da das Kennzeichen nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist. 

Die Kennzeichen dürfen allerdings nur für folgende Zwecke eingesetzt werden:

  1. Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes" dienen,
  2. An- und Abfahrten zu vorgenannten Veranstaltungen,
  3. Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten,
  4. Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer.

Die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens ist deshalb nicht gleichzustellen mit einer regulären Zulassung. Sollten Sie überlegen, ein rotes Oldtimerkennzeichen zu beantragen, informieren Sie sich vorher bei Ihrer Zulassungsstelle.

Gegebenenfalls kommt auch die Zuteilung eines historischen Kennzeichens für Sie in Frage.

Besonderheiten

Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere  Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer"  finden Sie auf den  Internetseiten der Zollverwaltung .

Voraussetzungen

  1. Antrag auf Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens
  2. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu beantragen oder online beim Bundesamt für Justiz)
  3. Auszug aus dem Fahreignungsregister
  4. Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  5. Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  6. Kopien der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II
  7. Oldtimergutachten nach § 23 StVZO (entfällt, wenn das Fahrzeug bereits eine H-Zulassung hatte)
  8. Ausweiskopie