Veranstaltungen nach Titel IV der Gewerbeordnung (GewO)
Sie möchten eine Ausstellung oder eine Messe veranstalten?
Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen Antrag auf Festsetzung Ihrer Veranstaltung zu stellen. Mit der Festsetzung Ihrer Veranstaltung erwirken Sie eine Vielzahl von Vorteilen (sogenannte Marktprivilegien) wie z.B. Lockerungen des Arbeitszeiten- und Ladenöffnungsgesetzes NRW. Darüber hinaus entfällt z.B. auch die Reisegewerbekartenpflicht für Ihre Aussteller.
Weitere Informationen zu der Festsetzung von Messen und Ausstellungen finden Sie hier.
Bitte stellen Sie den Antrag zur Festsetzung Ihrer Messe oder Ausstellung rechtzeitig, d.h. mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Die jeweilige Veranstaltung wird nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz festgesetzt.
Sie können den Antrag online stellen oder das Formular herunterladen. Bitte fügen Sie dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag alle geforderten Unterlagen bei.
Der Allgemeine Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung sieht für die Bearbeitung eines Antrags auf Festsetzung von Messen und Ausstellungen einen Gebührenrahmen von 50,00 EUR bis 3.000,00 EUR vor.
Hinweis:
Der Festsetzungsbescheid nach Titel IV der Gewerbeordnung ersetzt keinesfalls andere Genehmigungen, die eventuell für Ihre Veranstaltung notwendig sein sollten (zum Beispiel Hygienekonzept, Sperrungen Straßenverkehr, Plakatwerbung etc.).
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Veranstaltung nach Titel IV der GewO / Festsetzung |
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Einzelfirma (natürliche Person) |
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Für die mit der Leitung der Veranstaltung beauftragte Person |
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Gesellschaften (juristische Personen) z. B. GmbH |
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Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag | 9:00 - 16:00 |
Freitag | 9:00 - 12:00 |