Messe und Ausstellungen

Veranstaltungen nach Titel IV der Gewerbeordnung (GewO)

Sie möchten eine Ausstellung oder eine Messe veranstalten?

Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen Antrag auf Festsetzung Ihrer Veranstaltung zu stellen. Mit der Festsetzung Ihrer Veranstaltung erwirken Sie eine Vielzahl von Vorteilen (sogenannte Marktprivilegien) wie z.B. Lockerungen des Arbeitszeiten- und Ladenöffnungsgesetzes NRW. Darüber hinaus entfällt z.B. auch die Reisegewerbekartenpflicht für Ihre Aussteller.

Weitere Informationen zu der Festsetzung von Messen und Ausstellungen finden Sie hier

Bitte stellen Sie den Antrag zur Festsetzung Ihrer Messe oder Ausstellung rechtzeitig, d.h. mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Die jeweilige Veranstaltung wird nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz festgesetzt.

Sie können den Antrag online stellen oder das Formular herunterladen. Bitte fügen Sie dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag alle geforderten Unterlagen bei.

Der Allgemeine Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung sieht für die Bearbeitung eines Antrags auf Festsetzung von Messen und Ausstellungen einen Gebührenrahmen von 50,00 EUR bis 3.000,00 EUR vor.

Hinweis:
Der Festsetzungsbescheid nach Titel IV der Gewerbeordnung ersetzt keinesfalls andere Genehmigungen, die eventuell für Ihre Veranstaltung notwendig sein sollten (zum Beispiel Hygienekonzept, Sperrungen Straßenverkehr, Plakatwerbung etc.).

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Veranstaltung nach Titel IV
der GewO / Festsetzung
  1. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular - als Online-Dienst verfügbar
  2. vorläufiges Anbieter- bzw. Ausstellerverzeichnis
  3. Teilnahmebedingungen beifügen - falls schriftlich herausgegeben
  4. falls keine Teilnahmebedingungen schriftlich herausgegeben wurden, dann den Ausstellern übersandte Anmeldeunterlagen beifügen
  5. Lagepläne beifügen
Einzelfirma (natürliche Person)
  1. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" bzw. europäisches Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
  2. Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9" (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
  3. Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
Für die mit der Leitung der Veranstaltung beauftragte Person
  1. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" bzw. europäisches Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
  2. Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9" (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
  3. Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
Gesellschaften (juristische Personen) z. B. GmbH
  1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  2. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für den/die gesetzlichen Vertreter bzw. europäisches Führungszeugnis (zu beantragen bei der entsprechenden Wohnortgemeinde)
  3. Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9" sowohl für die Gesellschaft als auch den/die gesetzlichen Vertreter (zu beantragen bei der jeweiligen Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde)
  4. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes jeweils für die Gesellschaft und den/die gesetzlichen Vertreter

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag9:00 - 16:00
Freitag9:00 - 12:00