Für Hunde, Katzen und Frettchen (insgesamt bis 5 Stück), die innerhalb der EU im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Diesen erhalten Sie in Tierarztpraxen. Er enthält Angaben zum Tier, zum Tierbesitzer/zur Tierbesitzerin und zur Tollwutimpfung. Das Tier muss mindestens eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können und eindeutig durch Mikro-Chip gekennzeichnet sein.
Die Bedingungen für die Ausfuhr aus der EU in Drittländer und in die verschiedenen EU-Länder sind bei den entsprechenden Konsulaten zu erfragen.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Reiseverkehr mit Heimtieren - Untersuchung |
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Gebühren
Die Gebühren werden entsprechend der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben.
Hinweise
Der Termin für die erforderliche Untersuchung ist vorab mit der Abteilung Gesundheits- und Veterinärverwaltung abzustimmen. Die Ansprechpartner/innen finden Sie auf der rechten Seite.