Reiseverkehr mit Heimtieren

Für Hunde, Katzen und Frettchen (insgesamt bis 5 Stück), die innerhalb der EU im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Diesen erhalten Sie in Tierarztpraxen. Er enthält Angaben zum Tier, zum Tierbesitzer/zur Tierbesitzerin und zur Tollwutimpfung. Das Tier muss mindestens eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können und eindeutig durch Mikro-Chip gekennzeichnet sein.

Die Bedingungen für die Ausfuhr aus der EU in Drittländer und in die verschiedenen EU-Länder sind bei den entsprechenden Konsulaten zu erfragen.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Reiseverkehr mit Heimtieren - Untersuchung
  1. Heimtierausweis mit eingetragenen Impfungen
  2. eventuell zusätzlich erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung

Gebühren

Die Gebühren werden entsprechend der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben.

Hinweise

Der Termin für die erforderliche Untersuchung ist vorab mit der Abteilung Gesundheits- und Veterinärverwaltung abzustimmen. Die Ansprechpartner/innen finden Sie auf der rechten Seite.