Die Gültigkeit von ausländischen Fahrerlaubnissen in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach dem Herkunftsland.
Dabei werden die Herkunftsländer in drei Kategorien unterteilt:
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Staaten, die in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt sind
- alle anderen Staaten (Drittstaaten)
Je nach austellendem Staat berechtigt die ausländische Fahrerlaubnis unterschiedlich lange zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Link des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder mit dem Online-Antrag.
Ukrainische Führerscheine in Deutschland
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 18.07.2022 eine Verordnung (Verordnung Nr. (EU) 2022/1280) erlassen, mit der die Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in den Mitgliedsstaaten der EU geregelt wird. Die Verordnung ist am 27.07.2022 in Kraft getreten.
Ab diesem Datum werden alle gültigen ukrainischen Führerscheine in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt, wenn der Inhaberin oder dem Inhaber des Führerscheins vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz gewährt wurde. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.