Wenn Leichen oder Totgeburten, deren Sterbeort oder Auffindungsort im Gebiet des Kreises Kleve liegt, ins Ausland gebracht werden sollen, ist die Ausstellung eines Leichenpasses durch die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung erforderlich (§ 17 BestG NRW).
In diesen Fällen ist zuvor eine zweite Leichenschau durch den amtsärztlichen Dienst des Kreises Kleve erforderlich und durch die Bestatterin bzw. den Bestatter oder der Überführerin bzw. dem Überführer zu beantragen.
Eine zweite Leichenschau erfolgt darüber hinaus, wenn eine Feuerbestattung vorgesehen ist (§ 15 Abs. 1 BestG NRW).
Benötigte Unterlagen
Folgende Informationen und Unterlagen werden zur Durchführung der zweiten Leichenschau benötigt:
- Beauftragung des Gesundheitsamtes
Bitte nehmen Sie hierzu über das Online-Formular (folgt) oder telefonisch Kontakt zum Gesundheitsamt auf. - Identitätsnachweis der verstorbenen Person
Während der Leichenschau ist der Ärztin oder dem Arzt der Personalausweis oder Reisepass (je im Original oder als Kopie) der verstorbenen Person vorzulegen. - Todesbescheinigungen (Blatt 1 - 4)
Die Todesbescheinigungen sind dem Gesundheitsamt spätestens bei der zweiten Leichenschau vorzulegen.
Hinweis: Der vertrauliche Teil (Blatt 2-4) darf nur durch die Ärztin bzw. dem Arzt des Gesundheitsamtes geöffnet werden.
Wichtige Hinweise
- Die erste Leichenschau wird nicht vom Gesundheitsamt, sondern i. d. R. von den in Kliniken und Arztpraxen tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt.
- Für Anfragen über erforderliche Unterlagen bezüglich der Ausstellung des Leichenpasses wenden Sie sich bitte an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Sterbe- oder Auffindungsortes.