Neben der Förderung von Wohneigentum ist es ein erklärtes Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen, preisgünstigen barrierefreien Mietwohnraum zu schaffen.
Im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms des Landes werden daher die Errichtung von Mietwohnungen, Mieteinfamilienhäusern, Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie für Studierende durch zinsgünstige Darlehen gefördert.
Für die Bewillung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig.
Sollten Sie beabsichtigen, Mietwohnraum mit Landesfördermitteln zu errichten, bieten wir Ihnen eine umfangreiche Beratung an. Vor einer Antragstellung ist die Kontaktaufnahme unbedingt erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular (2-fach)
- ggfls. Vertretungsvollmacht
- Bedarfsbestätigung der Stadt/Gemeinde
- Stellungnahme der Stadt/Gemeinde zum Standort des Bauvorhabens
- Kaufvertrag und/oder Werkvertrag/ Grundbuchauszug
- Erschließungkostennachweis
- Selbsthilfeaufstellung (als Vordruck zum Herunterladen)
- Kostenvoranschläge für Standortaufbereitung u.ä.
- Technische Unterlagen (Lageplan, Berechnung umbauter Raum, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Baugenehmigung oder Freistellgungsbescheid gem. & 67 BauO NRW)
Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.
Gebühren
Gebühr für die Bewilligung: 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme
Generelle Öffnungszeiten
Tage | Uhrzeiten |
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mo-do | 9:00 - 16:00 Uhr |
fr | 9:00 - 12:00 Uhr |
Weitere Informationen
Ministerium f.Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen