Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I

Bei Diebstahl oder Verlust Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) können Sie bei der Zulassungsstelle einen Ersatz beantragen.

Voraussetzungen

  1. bei Diebstahl: Diebstahlanzeige, ggf. zusätzlich Verlusterklärung, wenn die Anzeige nicht vom Halter aufgegeben wurde
  2. bei Verlust die Verlusterklärung des Fahrzeughaltenden bzw. letzten nachweislichen Inhabers
  3. Kopie des gültigen Ausweises des Fahrzeughaltenden bzw. letzten Inhabers
  4. die Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  5. ggf. Fahrzeugbrief, wenn die Dokumente vor 2006 ausgestellt wurden