Alle Unfälle auf dem Gebiet des Kreises Kleve werden von der Kreispolizeibehörde statistisch erfasst. Ausgewertet werden die Unfallkategorie (nach Schwere des Unfalls) und der Unfalltyp, der die Konfliktsituation beschreibt. Auch Fußgänger- und Radfahrunfälle werden so erfasst. Wird eine Häufung von Unfällen gleichen Typs an einem Konfliktpunkt festgestellt, beginnt die Arbeit der Unfallkommission.
Die Unfallkommission besteht in der Regel aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreises Kleve, der Kreispolizeibehörde, der Straßenbaulastträger und der betroffenen Kommune.
In der Unfallkommission werden die Unfallhäufungspunkte von allen Mitgliedern analysiert und mit dem Ziel besprochen, ob durch straßenbau- und/oder verkehrsrechtliche beziehungsweise technische Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Ziel ist es, Unfallhäufungsstellen zu entschärfen und den vorhandenen Verkehrsraum dauerhaft sicherer zu machen.
Wann handelt es sich um eine Unfallhäufungsstelle?
Aus dem Runderlass des Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen ergeben sich die Grenzwerte zur Identifizierung von Unfallhäufungsstellen und -linien. Wenn sich z.B. an einer Kreuzung innerhalb eines Jahres drei Verkehrsunfälle in gleicher Weise mit leichten Personenschäden ereignen, handelt es sich um eine Unfallhäufungsstelle. Wenn sich innerhalb von drei Jahren drei Verkehrsunfälle in unterschiedlicher Weise mit schweren Personenschäden ereignet haben, handelt es sich ebenfalls um eine Unfallhäufungsstelle. Weitere Informationen finden sich hier.
Wie entscheidet die Unfallkommission über Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen?
Bei der Maßnahmenfindung wird nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vorgegangen. Es werden zunächst Maßnahmen im Verkehrsraum vorgenommen, die schnell und mit wenig Aufwand umsetzbar sind, aber dennoch - im Sinne der Unfallbekämpfung - Wirksamkeit zeigen. Stellt sich der erwünschte Erfolg nicht ein, werden weitere Maßnahmen eingeleitet. Im Einzelfall muss durch die Unfallkommission der Umbau von Kreuzungen beschlossen werden (z.B. Bau einer Ampel oder eines Kreisverkehrs). Häufig sind allerdings einfache Maßnahmen ausreichend, wie z.B. Markierungsarbeiten, Warnhinweise oder Geschwindigkeitsbeschränkungen. Alle Entscheidungen in der Unfallkommission müssen einstimmig getroffen werden.
Gibt es weitere Aufgaben der Unfallkommission?
Ja, hierzu zählen insbesondere die Sonderuntersuchungen, die sich auf besondere Unfallmerkmale auf Außerortsstraßen beziehen. Sie dienen dazu, das Augenmerk auf Unfälle zu lenken, die in Verbindung mit einem Sondermerkmal eine besondere Unfallauffälligkeit im Straßennetz zeigen. Bei diesen Sondermerkmalen handelt es sich um Unfälle mit Aufprall auf Bäumen, Motorradunfälle und Kurvenunfälle. Diese auffälligen Strecken werden alle drei Jahre durch die Bezirksregierung Düsseldorf ermittelt und von der Unfallkommission behandelt.
Gibt es eine Erfolgskontrolle für die Arbeit der Unfallkommission?
Ja, in bestimmten Zeitabständen wird überprüft, ob sich die Anzahl und die Art der zuvor festgestellten Unfälle verringert hat. Ist dies der Fall, kann die Unfallhäufungsstelle als erledigt erklärt werden. Dies geschieht immer durch Beschluss der Unfallkommission. Die Unfallhäufungsstelle bleibt aber mindestens so lange bestehen, bis die Unfallzahlen unter die Grenzwerte fallen.
Gibt es andere Arten der Unfallkommission?
Der Kreis Kleve legt seit Jahrzehnten ein besonderes Augenmerk auf Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang. Daher hat der Kreis Kleve eine Sonderunfallkommission "tödliche Unfälle" eingerichtet. Diese setzt sich analog einer "normalen" Unfallkommission zusammen. Sobald die Kreispolizeibehörde einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verzeichnet, wird in der Regel unverzüglich ein Termin an der betreffenden Stelle vereinbart, bei dem vor Ort geprüft wird, ob und gegebenenfalls welche Verbesserungsmöglichkeiten zur verkehrlichen Situation bestehen. Dafür ist eine genaue Ursachenforschung erforderlich.