Sie benötigen eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie
· ein Taxi,
· einen Mietwagen,
· einen Krankenkraftwagen,
· einen PKW im Linienverkehr,
· einen PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen,
· oder im gebündelten Bedarfsverkehr
fahren möchten, und in dem Fahrzeug Fahrgäste entgeltlich oder gewerbsmäßig befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Sollten Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein, müssen Sie diesen gleichzeitig beantragen.
Den Antrag können Sie entweder beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder direkt online stellen.
Voraussetzungen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Kopie des Führerscheins
- augenärztliches Gutachten (im Original, nicht älter als 2 Jahre)
- ärztliches Gutachten (im Original, nicht älter als 1 Jahr)
- Leistungstest (im Original, nicht älter als 1 Jahr)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen)