Landeshundegesetz

Durch die Einführung des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen sollen Gefahren beseitigt werden, die durch gefährliche Hunde und den unsachgemäßen Umgang der Halter mit Hunden entstehen.

Zuständig für die Umsetzung der Bestimmungen des Landeshundegesetzes sind die Ordnungsämter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Dort können Sie Ihren Hund anmelden, Erlaubnisse beantragen oder Beißvorfälle anzeigen.

Bei der Umsetzung der Regelungen des Gesetzes unterstützen die Tierärzte und Tierärztinnen der Kreisverwaltung die Ordnungsämter fachlich durch die Erstellung von Gutachten und die Durchführung von Sachkunde- und Verhaltensprüfungen.

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