Die Trennungs- und Scheidungsberatung ist eine familienfördernde Beratung und Unterstützung bei Partnerschaftskonflikten, insbesondere in Trennungs- und Scheidungssituationen. Es gilt, die Elternverantwortung zu entwickeln und zu stärken, um ein einvernehmliches Konzept zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu erarbeiten. Ziel dieser Beratung ist es, Müttern und Vätern Klarheit über ihre Wünsche an die Partnerschaft zu geben und die Familie zu erhalten.
Bei Entscheidungen für eine Trennung sollten Vorstellungen über die Beziehung zum Kind entwickelt werden, mit dem Ziel, eine gemeinsame Elternverantwortung wahrnehmen zu können. Das Kreisjugendamt unterstützt das Vormundschafts- und das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für Kinder und Jugendliche betreffen. Aufgabe des Jugendamtes ist es, das Gericht über Angebote und erbrachte Leistungen zu unterrichten, erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu vermitteln und auf weitere Hilfsmöglichkeiten hinzuweisen.
Das Kreisjugendamt berät bei folgenden Fragen:
- Kann die Beziehung weitergeführt werden?
- Wie können die Eltern beide veranwortlich bleiben, obwohl sie sich als Paar trennen?
- Wie können die anstehenden Entscheidungen einvernehmlich geregelt werden?
- Bei welchem Elternteil soll das Kind in Zukunft leben?
- Behalten die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht oder beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht?
- Wie können die Eltern das Besuchsrecht im Sinne der Kinder regeln?