Kindertageseinrichtungen

Allgemeine Informationen

Kindertageseinrichtungen arbeiten familienergänzend und haben innerhalb des Bildungssystems einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Die ganzheitliche Förderung der Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes sowie die Beratung und Unterstützung der Eltern sind von wesentlicher Bedeutung. Kindertageseinrichtungen bieten Kindern einen Lebensraum, in dem sie in angemessener Weise ihre Selbständigkeit erproben und erweitern können. Kindertageseinrichtungen geben Kindern die Möglichkeit, ihre eigene soziale Rolle innerhalb der Gruppe in einem partnerschaftlichen, gewaltfreien und gleichberechtigten Miteinander zu erfahren.

Das Betreuungsangebot richtet sich nach dem örtlichen Bedarf, der im Rahmen der Bedarfsplanung in enger Abstimmung mit den Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsgebiet der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kleve festgestellt wird. Der Kreis Kleve hat das Betreuungsangebot in den Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege aufeinander abgestimmt, um so allen Eltern eine möglichst optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Anmeldung des Betreuungsbedarfes

Die Anmeldung des Betreuungsbedarfes erfolgt über KITA-ONLINE. Die Erfassung der Bedarfsanzeigen ermöglicht es dem Jugendamt, im Rahmen der Bedarfsplanung für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in den Kindertageseinrichtungen zu sorgen. Die Bedarfsmeldung über KITA-ONLINE ist zwingend erforderlich, wenn Ihr Kind zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll.

Damit Ihre Bedarfsmeldung bei der Bedarfsplanung – also für das am 1. August des Folgejahres beginnende Kindergartenjahr – berücksichtigt werden kann, muss diese spätestens bis zum 1. Dezember über KITA-ONLINE erfasst werden.

Sie können die Bedarfsmeldung über den jeweiligen KITA-ONLINE-Link Ihres Wohnortes (siehe „Links“) erfassen. Dabei können Sie sich zunächst über die Kindertageseinrichtungen Ihres Wohnortes informieren, bevor Sie bis zu drei Wunscheinrichtungen auswählen. Nachdem Sie die erforderlichen persönlichen Daten eingegeben, überprüft und freigegeben haben, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, mit dem Sie Ihre Bedarfsmeldung bestätigen können. Im Anschluss daran erhalten Sie eine weitere E-Mail mit der Bestätigung, dass Ihre Bedarfsanzeige eingegangen ist. Außerdem erhalten Sie damit auch Informationen zu den Elternbeiträgen.

Bitte beachten Sie, dass die Bedarfsmeldung in KITA-ONLINE nicht das persönliche Anmeldegespräch in den Wunscheinrichtungen ersetzt. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit den jeweiligen Kindertageseinrichtungen auf.

Bei weiteren Fragen zu KITA-ONLINE finden Sie in den FAQs Antworten auf häufige Fragen zu der Bedarfsmeldung. Die FAQs erreichen Sie über den KITA-ONLINE-Link Ihres Wohnortes. Dort sind die FAQs über das Symbol mit Fragezeichen oben auf der Seite einsehbar. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter wenden:

Kommune:Mitarbeiter/in:
Bedburg-Hau, Kranenburg, RheurdtFrau Graf
Rees, StraelenFrau Janßen
Issum, Kalkar, Kerken, Uedem, Wachtendonk, WeezeHerr Mölders

Erhebung von Elternbeiträgen

Wird Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung im Zuständigkeitsgebiet der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kleve betreut, erhebt der Kreis Kleve dafür einen Elternbeitrag. Die Erhebung des Beitrages erfolgt auf Grundlage der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege“ (Elternbeitragssatzung) des Kreises Kleve. Der zu zahlende Elternbeitrag richtet sich unter anderem nach dem Alter Ihres Kindes, der wöchentlichen Betreuungszeit sowie dem anrechenbaren Einkommen von Ihnen als Eltern. Die Elternbeitragssatzung und die zugehörige Beitragstabelle finden Sie unter "Downloads".

Sobald Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen wurde, ist das Onlineformular „Einkommenserklärung zur Erhebung von Elternbeiträgen“ von Ihnen auszufüllen, damit der Elternbeitrag berechnet und festgesetzt werden kann. Das Onlineformular finden Sie unter „Links“.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter wenden:

Kommune:Mitarbeiter/in:
Bedburg-Hau, KranenburgFrau Schiemann
Rees, Rheurdt, Straelen, WeezeFrau Waurich
Issum, Kalkar, Kerken, Uedem, WachtendonkHerr Hendricks