Sie haben ein Fahrzeug erworben oder sind als Fahrzeughaltender in den Kreis Kleve umgezogen?
Die Kennzeichenschilder können innerhalb Deutschlands - auch bei einem Halterwechsel - beibehalten werden. Sie sparen dann die Kosten für neue Kennzeichenschilder.
Die Kennzeichenkombination kann bis zur Außerbetriebsetzung oder Ummeldung des Fahrzeuges auf eine andere Halterin/einen anderen Halter behalten werden.
Voraussetzungen
- eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- die gesiegelten Kennzeichenschilder, wenn eine andere Kennzeichenkombination gewünscht ist
- den Bericht der Hauptuntersuchung
- Ihren gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass
- eine vom Haltenden - und ggf. vom abweichenden Zahlenden - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebenden (wenn der neue Fahrzeughaltende nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)
- bei der Anmeldung auf eine Firma der aktuelle Handelsregisterauszug oder sofern nicht vorhanden die aktuelle Gewerbeanmeldung, jeweils nicht älter als ein Jahr (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, sind die Vollmachtserklärungen und Ausweiskopien aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)
- die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll)