Energiesparen bei der Kreisverwaltung Kleve

Im Zuge einer möglichen Energiemangellage im Herbst und Winter 2022/23 setzt die Kreisverwaltung Kleve Maßnahmen um, um Energie einzusparen.

Diese lassen sich in die folgenden Kategorien einteilen:

1. Maßnahmen, die der Kreis Kleve unmittelbar angestoßen hat.

2. Maßnahmen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren, im Büro-Alltag Energie einzusparen.

3. Maßnahmen, aus der Verordnung der Bundesregierung zu Energiesparmaßnahmen für „öffentliche Nichtwohngebäude“.

Energiesparen

Zu den Maßnahmen, die der Kreis Kleve unmittelbar angestoßen hat, gehören:

  • die Reduzierung der Beleuchtungsstärke, an Orten, wo dies möglich ist. Allerdings sind Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie dabei zu beachten.
  • die Reduzierung der Nachlaufzeit von Bewegungs- und Präsenzmeldern, dort wo diese aktiv sind und eine Umprogrammierung technisch möglich ist.
  • die Reduzierung der Außenbeleuchtung
  • die Optimierung der Heizungseinstellungen (z.B. auf eine frühere Nachtabsenkung)
  • Senkung der Energieverbräuche bei den Monitoren durch zentrale Vorgabe zum Stromsparmodus bei Inaktivität.

Ein Teil der verbrauchten Energie kann von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingespart werden, wenn sie auf ihr Verhalten achten. Daher gibt es Maßnahmen mit dem Ziel, die Mitarbeitenden zu sensibilisieren, im Büro-Alltag auf den Energieverbrauch zu achten.

  • Durch Rundschreiben wird die Mitarbeiterschaft für dieses Thema sensibilisiert
  • Es gibt konkrete Tipps, wie Energie eingespart werden kann: beispielsweise Hinweise zum Licht, Ausschalten der Geräte, Türen schließen in der Heizperiode, richtiges Lüften usw..

Die Bundesregierung hat zum 1. September 2022 eine Verordnung über verpflichtende kurzfristig wirksame Energiesparmaßnahmen erlassen. Diese Energiesparmaßnahmen hat die Verwaltung in den „öffentlichen Nichtwohngebäuden“ umzusetzen. Dies betrifft etwa:

  • Keine Beheizung von Fluren, Treppenhäusern, Foyers (gilt nicht für Schulen).
  • Beheizung der Arbeitsräume auf maximal 19 Grad Celsius (gilt nicht für Schulen).
  • Abschalten dezentraler Warmwasserspeichergeräte, wenn diese überwiegend zum Hände waschen benutzt werden und nicht aus hygienischen Gründen erforderlich sind.
  • Abschalten repräsentativer Außenbeleuchtung.
  • Warmwassertemperatur bei zentraler Wassererwärmung absenken, aber nur soweit, dass keine Legionellengefahr entstehen kann.