Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.
Menschen mit Schwerbehinderung, die über das Merkzeichen "aG" für außergewöhnlich gehbehindert oder "Bl" für blind verfügen und Menschen mit beidseitiger Amelie und / oder Phokomelie können bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Kleve einen Antrag auf Parkerleichterung - den blauen Parkausweis - stellen.
In bestimmten Einzelfällen können in Nordrhein-Westfalen auch andere Personen eine Parkerleichterung - den orangenen Parkausweis - erhalten (siehe Merkblatt).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine zeitlich befristete Parkerleichterung zu erhalten, wenn entweder eine vorübergehende Mobilitätseinschränkung oder ein Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung nach den Vorschriften des IX. Sozialgesetzbuches nachgewiesen wurde. In beiden Fällen ist durch den Antragstellenden ein fachärztliches Gutachten vorzulegen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass gesundheitliche Einschränkungen bestehen, die für die Gewährung eines Behindertenparkausweises erforderlich sind. Die Ausstellung einer befristeten Parkerleichterung ist nur einmalig und für maximal sechs Monate möglich.
Auf dieser Seite steht Ihnen das erforderliche Antragsformular sowie ein Merkblatt zum Parkausweis zum Download bereit. Aus dem Antragsformular ergeben sich auch die mit einzureichenden Unterlagen.