Sprengstoff

Wer Sprengstoffe für den privaten Bereich erwerben, lagern und damit umgehen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Die sprengstoffrechtliche Erlaubnis wird Schwarzpulverschützen, Wiederladern von Patronen und Böllerschützen erteilt. Grundsätzlich werden sprengstoffrechtliche Erlaubnisse nur dann erteilt, wenn ein Bedürfnis- und Sachkundenachweis sowie die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen wird.

Sie finden unter "Benötigte Formulare" auf dieser Seite ein Merkblatt mit weiteren Informationen sowie die passenden Antragsformulare.

Wer Sprengstoffe für den gewerblichen Gebrauch erwerben, lagern und damit umgehen will, muss sich an die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 55, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211 475-0, Fax 0211 475-9032, E-Mail poststelle@brd.nrw.de wenden.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Erteilung Unbedenklichkeitsbescheinigung
gem. § 34 Abs. 2 der Ersten VO zum SprengG
  1. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  2. Erklärung über die erforderliche Eignung

Sie können den Antrag online stellen oder die Formulare herunterladen

Erlaubnis gem. § 27 SprengG
(Ersterteilung/Neuerteilung)
  1. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Sie können den Antrag online stellen oder das Formular herunterladen)
  2. Zeugnis über den erfolgreich abgelegten Befähigungslehrgang
  3. Bedürfnisnachweis (z. B. Bescheinigung einer jagdl. oder schießsportlichen Vereinigung, gültiger Jagdschein, ...)
  4. evtl. Kopie Jagdschein
  5. evtl. Kopie Waffenbesitzkarten
  6. Lademengenberechnung (Vordruck als Download auf der Website zur Verfügung gestellt)
  7. aktuelle Fotos der Lagerstätte
Verlängerung Erlaubnis gem. § 27 SprengG
  1. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Sie können den Antrag online stellen oder das Formular herunterladen)
  2. Bedürfnisnachweis (z. B. Bescheinigung einer jagdl. oder schießsportlichen Vereinigung, gültiger Jagdschein, ...)
  3. evtl. Kopie Jagdschein
  4. evtl. Kopie Waffenbesitzkarten
  5. Lademengenberechnung (Vordruck als Download auf der Website zur Verfügung gestellt)
  6. Fotos der Lagerstätte nur dann, wenn sich die Lagerstätte zwischenzeitlich geändert hat

 

Gebühren

Bezeichnung Höhe der Gebühr
Unbedenklichkeitsbescheinigung
gem. § 34 Abs. 2 der Ersten VO zum SprengG
100,50 Euro
Erlaubnis nach § 27 SprengG
(Ersterteilung/Neuerteilung)
217,50 Euro
Verlängerung Erlaubnis nach § 27 SprengG 156,50 Euro