Tiertransport - Befähigungsnachweis

Tiertransporte und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Personen dar. Für den Transport von Pferden, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und Geflügel über eine Entfernung ab 65 Kilometern benötigen Fahrer/Fahrerinne und Betreuer/Betreuerinnen einen Befähigungsnachweis.

Tiertransporte können durch die zuständige Behörde jederzeit angehalten und kontrolliert werden.

Der Befähigungsnachweis wird bei entsprechender Sachkunde von der Veterinärabteilung ausgestellt. Es wird eine abgeschlossene qualifizierte Ausbildung, die nach dem 05.01.2007 erfolgt sein muss, oder ein Sachkundelehrgang als Fortbildung vorausgesetzt. Weitere Informationen können den gesetzlichen Bestimmungen entnommen werden oder telefonsich erfragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  1. schriftlicher Nachweis über abgeschlossene Ausbildung und/oder
  2. Nachweis über Sachkundelehrgang

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Befähigungsnachweis26,00 Euro