Verlängerung der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen

Die Fahrerlaubnisse der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE, D1/D1E werden grundsätzlich nur für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Wenn Sie Altinhaberin bzw. Altinhaber der Klasse 3 sind, sind die Klassen C1/C1E unbefristet, die sogenannte Klasse „CE79“ ist gültig bis zur Vollendung Ihres 50. Lebensjahres. Als Altinhaberin bzw. Altinhaber der Klasse 2 sind die Klassen C1/C1E ebenfalls unbefristet, die Klassen C/CE müssen mit Vollendung des 50. Lebensjahren erstmalig verlängert werden, sofern Sie diese weiterhin nutzen möchten.

Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder mit dem Online-Antrag. 

Voraussetzungen

  1. vollständig ausgefüllter Antrag
  2. Kopie Personalausweis oder Reisepass
  3. Kopie des aktuellen Führerscheins
  4. ein biometrisches Lichtbild
  5. augenärztliches Gutachten (im Original, nicht älter als 2 Jahre)
  6. ärztliches Gutachten (im Original, nicht älter als 1 Jahr)
  7. Leistungstest (im Original, nicht älter als 1 Jahr; für die D-Klassen ab dem 50. Lebensjahr)
  8. polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder online beim Bundesamt für Justiz)