Zulassung eines neuen Fahrzeuges

Zur Zulassung eines Neufahrzeuges bringen Sie bitte die folgenden aufgeführten Unterlagen mit.

Voraussetzungen

  1. eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  2. die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und das CoC (Certificate of Conformity) oder Datenbestätigung (vom Hersteller)
  3. einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
  4. eine vom Haltenden - und ggf. vom abweichenden Zahlenden - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeug-Steuer
  5. eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebenden (wenn der Fahrzeughaltende nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)
  6. die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll)
  7. bei der Anmeldung auf eine Firma der aktuelle Handelsregisterauszug oder sofern nicht vorhanden die aktuelle Gewerbeanmeldung, jeweils nicht älter als ein Jahr (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, sind die Vollmachtserklärungen und Ausweiskopien aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)
  8. Herstellerbescheinigung (wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde)
  9. Eigentumsnachweis z. B. durch Rechnung (wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde)