Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine „Fahrlehrerlaubnis“. Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 21 Jahre alt sein,
- geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen,
- die Fahrerlaubnis der Klasse besitzen, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
- mindestens drei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzen,
- innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zur Fahrlehrerin bzw. zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein,
- eine Prüfung nach § 8 Fahrlehrgesetz bestanden haben und
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung wird empfohlen. Alternativ können Sie auch den Online-Antrag im Wirtschaftsserviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen (WSP NRW) nutzen.
Voraussetzungen
- Antrag mit Angabe der gewünschten Fahrlehrerlaubnisklasse,
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. gültiger Personalausweis),
- Lebenslauf,
- Zeugnis oder ein Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung (entsprechend Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung) und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an das Sehvermögen (entsprechend der Anlage 6 FeV), die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sind,
- Vorlage Ihres Führerscheins oder Übersendung einer amtlichen beglaubigten Fotokopie Ihres Führerscheins,
- Nachweis über Ihre Vorbildung (Schul- und Berufsschulzeugnisse),
- Bescheinigung einer amtlichen anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung,
- dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung und
- erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (der Belegart O). Die Beantragung des Führungszeugnisses ist beim Bürgerbüro Ihres Wohnsitzes möglich. Eine Antragstellung ist auch beim Bundesamt für Justiz möglich (www.bundesjustizamt.de).