Prostitutionsgewerbe

Sollten Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 12 des Prostituiertenschutzgesetzes.

Die Erlaubnispflicht besteht für:

  • Prostitutionsstätten (Bordell, Laufhaus, Massageclub, Saunaclub, SM-Studio)
  • Prostitutionsvermittlungen (sog. „Escort“)
  • Prostitutionsfahrzeuge
  • Prostitutionsveranstaltungen.

Ohne eine entsprechende Erlaubnis dürfen diese Unternehmensformen nicht betrieben werden. Das Erlaubnisverfahren ist der ebenfalls vorgeschriebenen Gewerbeanzeige zeitlich vorgeschaltet.

Zum Antrag geht es hier: Wirtschaftsportal.NRW

Wenn Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail an:

ordnungsaufgaben@kreis-kleve.de

Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung.

Weitere Informationen finden Sie unter "Benötigte Formulare" und unter "Links".

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Prüfung der Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb
eines Prostitutionsgewerbes
100,00 Euro bis 3.500,00 Euro
Verlängerung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG350,00 Euro bis 1.000,00 Euro
Prüfung der Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis100,00 Euro bis 3.000,00 Euro
Zuverlässigkeitsprüfung sonstiger
Beschäftigter je Person
350,00 Euro bis 1.000,00 Euro
Prüfung der Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung150,00 Euro bis 500,00 Euro
Prüfung der Anzeige der Aufstellung
eines Prostitutionsfahrzeuges
150,00 Euro bis 500,00 Euro