Prostitutionsgewerbe

Sollten Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 12 des Prostituiertenschutzgesetzes.

Die Erlaubnispflicht besteht für:

  • Prostitutionsstätten (Bordell, Laufhaus, Massageclub, Saunaclub, SM-Studio)
  • Prostitutionsvermittlungen (sog. „Escort“)
  • Prostitutionsfahrzeuge
  • Prostitutionsveranstaltungen.

Ohne eine entsprechende Erlaubnis dürfen diese Unternehmensformen nicht betrieben werden. Das Erlaubnisverfahren ist der ebenfalls vorgeschriebenen Gewerbeanzeige zeitlich vorgeschaltet.

Zum Antrag geht es hier: Wirtschaftsportal.NRW

Wenn Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail an:

ordnungsaufgaben@kreis-kleve.de

Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung.

Weitere Informationen finden Sie unter "Benötigte Formulare" und unter "Links".