Die gesetzlichen Regelungen des Infektionsschutzes werden im Infektionsschutzgesetz getroffen.
Dies betrifft zum Beispiel die Meldepflicht von Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung, Tod und labordiagnostischen Erregernachweisen.
Darüber hinaus werden dort auch Maßnahmen und Regelungen im Bereich der Krankenhaushygiene sowie weiterer medizinischer Einrichtungen getroffen.