Technische Änderungen am Fahrzeug

Wer technische Änderungen am Fahrzeug vornimmt, muss sie durch die Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Technische Änderungen, die nicht in die Zulassungsdokumente eingetragen worden sind, können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. Dadurch kann auch der Versicherungsschutz wegfallen.

Voraussetzungen

  1. die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  2. die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  3. Änderungsgutachten oder Herstellerbescheinigung bei Neufahrzeugen
  4. ggf. die Kennzeichenschilder (bei Änderung der Hauptuntersuchung)