Ein großer Wunsch vieler Menschen ist das Leben in einem eigenen Haus oder in einer eigenen Wohnung. Zunehmend gewinnt das eigene Heim auch als Instrument der Alterssicherung an Bedeutung.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert über das Wohnraumförderungsprogramm und die hierzu erlassenen Wohnraumförderungsbestimmungen selbst genutztes Wohneigentum. Für die Bewilligung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig.
Gefördert wird
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in einem neuen selbstständigen Gebäude
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung durch Änderung/Nutzungsänderung eines Gebäudes,
- der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
Auf der Internetseite der NRW.Bank haben Sie zusätzlich die Möglichkeit durch Nutzung des Förderberaters ermitteln zu lassen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Fördermittel haben.
Erforderliche Antragsunterlagen
- ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular- 2-fach (als Vordruck zum Herunterladen)
- Stellungnahme der Stadt/Gemeinde zum Standort des Bauvorhabens
- Kaufvertrag f. Grundstück oder Förderobjekt im Entwurf
- Vermessungsnachweis
- Erschließungkostennachweis
- Meldebescheingiung des Einwohnermeldeamtes
- Einkommenserklärung nebst Vordruck Anlage (als Vordruck zum Herunterladen)
- Sonstige Einkommensnachweise (z.B. über Unterhaltsleistunen usw)
- Finanzierungsnachweis
- Selbsthilfeaufstellung (als Vordruck zum Herunterladen)
- Baukostenaufstellung
- Technischen Unterlagen (Lageplan, Berechnung umbauter Raum, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Baugenehmigung oder Freistellgungsbescheid gem. § 67 BauO NRW)
- Selbstauskunft/Nachweis zu Zahlungsverpflichtungen (als Vordruck zum Herunterladen)
- Verdienstabrechnungen des letzten Kalenderjahres und des laufenden Jahres
- Original Schufa-Auskünfte
- sonstige Unterlagen (Vertretungsvollmacht, Heiratsurkunde, Schwangerschaftsbescheinigung oder Mutterpass, Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Pflegestufe)
Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.
Gebühren
Gebühr für die Bewilligung 350,00 bis 1.000,00 Euro
Generelle Öffnungszeiten
Tage | Uhrzeiten |
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mo-do | 9:00 - 16:00 Uhr |
fr | 9:00 - 12:00 Uhr |
Weitere Informationen
Ministerium f.Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen