Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung

Zur Durchführung von Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten kann Kraftfahrzeugherstellern, -teileherstellern, -werkstätten und -händlern ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt werden. 

Der Betriebssitz der Firma muss im Kreis Kleve liegen.

Voraussetzungen

  1. Antrag auf Erteilung eines roten Dauerkennzeichens
  2. Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  3. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu beantragen oder online beim Bundesamt für Justiz)
  4. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (wird durch den Kreis Kleve nach Antragstellung beantragt)
  5. Auszug aus dem Fahreignungsregister
  6. Versicherungsbestätigungsnummer nach § 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  7. Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  8. Ausweiskopie