Zur Durchführung von Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten kann Kraftfahrzeugherstellern, -teileherstellern, -werkstätten und -händlern ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt werden.
Der Betriebssitz der Firma muss im Kreis Kleve liegen.
Voraussetzungen
- Antrag auf Erteilung eines roten Dauerkennzeichens
- Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu beantragen oder online beim Bundesamt für Justiz)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (wird durch den Kreis Kleve nach Antragstellung beantragt)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister
- Versicherungsbestätigungsnummer nach § 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- Ausweiskopie