Viele Pflegebedürftige haben den Wunsch, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Hierbei kann die Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten helfen.
Am 01.01.2017 trat die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ – kurz: AnFöVO – in Kraft und hat die bisherige „Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige“ - kurz: HBPfVO - abgelöst. Eine Neufassung der AnFöVO ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten.
Die Verordnung regelt unter anderem das Verfahren der Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des SGB XI, die Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege sowie pflegenden Angehörigen zugutekommen sollen.
Nähere Informationen zur AnFöVO finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.mags.nrw
Inanspruchnahme von Angeboten
Pflegebedürftige Personen können die nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen und die Kosten hierfür über den ihnen zustehenden Entlastungsbetrag von bis zu 125,00 Euro monatlich mit der für sie zuständigen Pflegekasse abrechnen. Darüber hinaus können bis zu 40 Prozent des individuell bestehenden Anspruchs auf Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI (Versorgung durch einen ambulanten Dienst) für die Inanspruchnahme derartiger Angebote umgewandelt werden. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse.
Für die Suche nach einem passenden Angebot im Kreis Kleve finden Sie rechts eine nach Kommunen gegliederte Übersicht über die bislang hier anerkannten Angebote. Außerdem steht Ihnen ein Angebotsfinder zur Verfügung, in dem alle bislang in NRW anerkannten Angebote aufgeführt sind.
Anträge auf Anerkennung neuer Angebote
Für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag von Anbietern, die ihren Sitz im Kreisgebiet haben, ist die Kreisverwaltung Kleve zuständig. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Datenverarbeitungssystem PfAD.UiA. Den Link zum elektronischen Antragsverfahren finden Sie rechts.
Für technische Fragen rund um die Anwendung PfAD.UiA ist eine Hotline eingerichtet, die Sie werktags von 09.00-17.00 Uhr unter der Rufnummer 0231 / 222438-90 erreichen können oder per E-Mail an pfad@d-nrw.de.