Betäubungsmittel & Cannabis auf Auslandsreisen

Hinweis

Bitte vereinbaren Sie vorzugsweise online einen Termin zur Beglaubigung der Bescheinigung im Gesundheitsamt Kleve zum Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland. 

Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen sowie medizinisches Cannabis bzw. cannabishaltige Arzneimittel dürfen auf Reisen ins Ausland mitgenommen werden, wenn eine durch das Gesundheitsamt beglaubigte Bescheinigung mitgeführt wird.

Unter das BtMG fallen zum Beispiel auch Medikamente gegen das Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS).

Für Medikamente, die sogenannte ausgenommene Zubereitungen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sind, ist ebenfalls eine Bescheinigung für den Grenzübertritt erforderlich, auch wenn sie für den innerdeutschen Verkehr nicht als Betäubungsmittel eingestuft sind. 
Hierzu gehören unter anderem Medikamente mit den Inhaltsstoffen Tilidin, Zolpidem, Diazepam, Midazolam, Lorazepam, Oxazepam, Clonazepam, Tetrazepam, Temazepam und Phenobarbital.

Cannabis ist zwar seit dem 1.4.2024 in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr, zählt aber in der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in anderen Ländern weiterhin zu den Betäubungsmitteln. Aufgrund der internationalen Suchtstoffübereinkommen wird somit für Auslandsreisen mit medizinischem Cannabis in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt. 

Die nachfolgenden Informationen sollten bei Reisen berücksichtigt werden.

Was ist bei Reisen in Staaten des Schengener-Durchführungsabkommens zu beachten?

Bei Reisen in Staaten des Schengener Durchführungsabkommens sollte sich die Patientin oder der Patient von seiner behandelnden Ärztin bzw. Arzt eine Bescheinigung für Reisen in Staaten des Schengener Abkommens für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung ausstellen lassen.

Staaten des Schengener Durchführungsabkommens
BelgienDänemarkEstlandFinnland
FrankreichGriechenlandIslandItalien
KroatienLettlandLiechtensteinLitauen
LuxemburgMaltadie NiederlandeNorwegen
ÖsterreichPolenPortugalSchweden
SchweizSlowakeiSlowenienSpanien
TschechienUngarn  

Was ist bei Reisen in andere Staaten zu beachten?

Für die Mitnahme von Betäubungsmitteln und Cannabisarzneimitteln in andere Länder ist eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung gemäß den Richtlinien für Reisende des International Narcotics Control Board (INCB) notwendig.
Diese Bescheinigung enthält Angaben über die Einzel- und Tagesdosis, Wirkstoffbezeichnung sowie Angaben über die für die Dauer der Reise mitgeführte Gesamtmenge an Betäubungsmitteln bzw. Cannabisarzneimitteln.

Es bestehen keine international abgestimmten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bzw. Cannabisarzneimitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden. Es wird dringend empfohlen, sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland über die nach den dort geltenden rechtlichen Bestimmungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln bzw. Cannabisarzneimitteln zu informieren. Einige Länder schränken z.B. die Menge der mitzuführenden Betäubungsmittel oder Cannabisarzneimittel ein oder verbieten die Mitnahme sogar generell. Die Kontaktadressen der diplomatischen Vertretungen können auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.  

Abgesehen davon hat das Internationale Suchtstoffkontrollamt auf seiner Internetseite einen Bereich für Informationen geschaffen, in dem die Einreiseformalitäten der einzelnen Staaten zusammengestellt werden (diese Seite befindet sich derzeit noch im Aufbau und ist nicht vollständig).  

Sofern eine Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht möglich ist, sollte zunächst geklärt werden, ob die benötigten Betäubungsmittel selbst (bzw. ein äquivalentes Produkt) im Reiseland verfügbar sind und durch eine dort ansässige Ärztin bzw. einem dort ansässigen Arzt verschrieben werden können.

Sollte auch dieses nicht möglich sein, wäre eine Mitnahme der Betäubungsmittel nur über eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung erlaubt, welche bei der Bundesopiumstelle beantragt werden müsste. Aufgrund dieses sehr umfangreichen Verfahrens und der länderspezifischen Besonderheiten wird diese Option jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen zum Zuge kommen können.

Was gilt für Substitutionspatientinnen und -patienten auf Auslandsreisen?

Soweit dies aus ärztlicher Sicht vertretbar und in Übereinstimmung mit den Vorschriften des bereisten Landes ist, kann die Ärztin bzw. der Arzt im Falle eines Auslandsaufenthaltes seiner Patientin bzw. seinem  Patienten eine Verschreibung des Substitutionsmittel über eine für die Dauer der Reise erforderliche Menge - maximal 30 Tage- ausstellen.

Worauf ist bei der Erstellung der Bescheinigung durch die Arztpraxis zu achten?

  • Die bescheinigte Menge muss den Reisetagen entsprechen. 
  • Bescheinigungen dürfen für maximal 30 Tage ausgestellt werden. 
  • Für jedes verordnete Medikament muss eine separate Bescheinigung erstellt werden.

Wie erhalten Personen eine Beglaubigung der Bescheinigung durch das Gesundheitsamt?

  • Die jeweilige ärztliche Bescheinigung ist vom Gesundheitsamt vor Antritt der Reise zu beglaubigen. 
  • Hinweis: Die Beglaubigungen werden ausschließlich durch Mitarbeiterinnen im Gesundheitsamt Kleve, Nassauerallee 16, 47533 Kleve vorgenommen - es finden keine Beglaubigungen vor Ort an der Nebenstelle in Geldern statt. Für Bürgerinnen und Bürger aus Geldern und Umgebung besteht jedoch die Möglichkeit, die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminabsprache in der Nebenstelle des Gesundheitsamtes (Boeckelter Weg 2, 47608 Geldern) abzugeben und nach erfolgter Beglaubigung dort wieder abzuholen.

Terminvereinbarung

  • Bitte buchen Sie spätestens 14 Tage vor Reiseantritt online einen Termin.
  • Alternativ kann ein Termin telefonisch über die Verwaltungssachbearbeiterinnen vereinbart werden.

Beizubringende Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen von der Patienten bzw. dem Patienten zum Termin mitgebracht werden:

  • das durch die Ärztin bzw. den Arzt vollständig ausgefüllte Formular, 
  • das Original oder eine Kopie des Betäubungsmittelrezeptes oder Rezeptes über Cannabisarzneimittel oder ein aktueller Medikationsplan sowie 
  • der Personalausweis/ Reisepass der Patientin bzw. des Patienten.

Was kostet die beglaubigte Bescheinigung?

Für die Beglaubigung der Bescheinigung wird eine Gebühr von 10,00 € pro Person erhoben.

Die Gebühr ist bar zu entrichten.