Auszeichnung Sport und Ehrenamt - Vorschlagsfrist ist abgelaufen

Zahlreiche Vorschläge eingegangen / Ehrung im Frühsommer 2025

 

Landrat Christoph Gerwers zeichnet langjährige Verdienste im Ehrenamt und sportliche Erfolge aus.                    Foto: Kreis Kleve – Markus van Offern

Kreis Kleve – Sie sind über viele Jahre, oft jahrzehntelang aktiv in Vereinsvorständen oder Hilfsorganisationen – ob im kulturellen, sozialen, sportlichen, wissenschaftlichen oder bürgerschaftlichen Bereich, in der Feuerwehr oder einer der zahlreichen Hilfsorganisationen. Oder sie haben sich als Einzelsportlerin, als Einzelsportler oder mit einer Mannschaft besondere Verdienste um den Sport erworben. „Diesen Menschen wollen wir mit der Auszeichnung für ihr langjähriges Engagement danken oder sie für ihren Erfolg bei einer nationalen oder internationalen Meisterschaft im Sport ehren“, so Landrat Christoph Gerwers. 

Beim Kreis Kleve sind bis zum Ende der Vorschlagsfrist (08. November 2024) zahlreiche Vorschläge eingegangen. Die feierliche Verleihung mit Medaillen und Urkunden findet erstmals im Jahr 2025 statt - wahrscheinlich im Frühsommer. 

 

 

Richtlinie über die Auszeichnung für besondere Leistungen und Verdienste

Ehrungen im Kreis Kleve

 

1.) Zu ehrender Personenkreis: 

a)   besondere Verdienste/Tätigkeiten

b)   Einzelsportler/Einzelsportlerinnen sowie Mannschaften

c)   Kreistagsmitglieder

 

2.) Allgemeine Bestimmungen zu den Personenkreisen 1.a) und 1.b)

a)   Der Wert der Auszeichnung soll in der Seltenheit der Verleihung zum Ausdruck kommen. 

b)  Die zu Ehrenden müssen:

  • ihren Wohnsitz im Kreis Kleve haben oder

  • die besondere Leistung/der besondere Verdienst muss im Kreis Kleve erbracht worden sein oder

  • die Aufbauarbeit des Sportlers/der Sportlerin muss im Kreis Kleve erfolgt sein oder 

  • der Sitz des Sportvereines muss im Kreis Kleve sein.

c)  Vorschlagsberechtigt sind:

  • die Fachschaften und Fachverbände des Kreises Kleve

    • die Sportvereine im Kreis Kleve, soweit es sich um die Ehrung von Sportlern, Sportlerinnen, Mannschaften und besondere Verdienste um den Sport handelt

    • die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen der kreisangehörigen Kommunen

    • der Landrat/die Landrätin des Kreises Kleve

    • die im Kreistag des Kreises Kleve vertretenen Fraktionen und Gruppen

d)   Als Auszeichnung für eine Ehrung werden Medaillen und Urkunden verliehen. Diese dürfen weder von dem Empfänger/der Empfängerin noch von seinen/ihren Erben/Erbinnen verschenkt oder veräußert werden. 

e)   Die Verleihung soll im Benehmen mit dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin der Kommune erfolgen, in der die örtliche Voraussetzung für eine Verleihung erfüllt wird. 

f)  Ein rechtlicher Anspruch auf die Ehrung durch den Kreis Kleve, vertreten durch den Landrat/die Landrätin, besteht nicht.

g)   Die Überreichung der Auszeichnung erfolgt in würdiger Form im Rahmen einer Feierstunde alle zwei Jahre durch den Landrat/die Landrätin des Kreises Kleve. An der Feierstunde können Familienmitglieder, Freunde/Freundinnen, Vereinsmitglieder und Sponsoren/Sponsorinnen, Vertreterinnen/Vertreter des Kreistages sowie die Presse teilnehmen; je nach Anzahl der Ehrungen bleibt eine Begrenzung vorbehalten. Alle Einzelheiten zum Ablauf der Ehrung werden den zu Ehrenden schriftlich mitgeteilt. 

 

3.) Bestimmungen zu den einzelnen Personenkreisen

zu 1.a) Ehrung von besonderen Verdiensten / Tätigkeiten

  1. Natürliche Personen können für besonderes, insbesondere ehrenamtliches, langjähriges kulturelles Engagement, soziales Engagement, wissenschaftliches Engagement sowie bürgerschaftliches Engagement ausgezeichnet werden sowie für besonderes, langjähriges Engagement in einer freiwilligen Feuerwehr oder einer Hilfsorganisation oder für besondere Verdienste um den Sport.

  2. Dem kulturellen Engagement sind insbesondere eigene künstlerische oder kreative Aktivitäten auf dem Gebiet der bildenden Kunst (z.B. Malerei, Bildhauerei und Baukunst), der Musik, der darstellenden Kunst (z.B. Theater) und der Literatur sowie Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsmithilfe, die Leitung von Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen sowie Vorstands- und Gremienarbeit in Kulturvereinen und Kultureinrichtungen, Fördervereinen und Förderkreisen sowie Vereinen zur Brauchtumspflege und Chören / Musikvereinen zuzuordnen.

  3. Dem sozialen Engagement sind insbesondere Tätigkeiten in den Bereichen Umweltschutz, Menschenrechte/Menschenwürde und (Geschlechter)Gleichheit, Tierschutz, Bildung, Integration und Inklusion sowie in der Jugend- und Seniorenarbeit zuzuordnen.

  4. Dem wissenschaftlichen Engagement sind insbesondere Tätigkeiten im Bereich der Regionalgeschichte, der Landschaftsgeschichte und der regionalen Kunstgeschichte zuzuordnen.

  5. Dem bürgerschaftlichen Engagement sind insbesondere Tätigkeiten in sozialen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen, Kindergärten, Schulen und Museen zuzuordnen.

  6. Besondere Verdienste um den Sport sind insbesondere langjährige, besondere Verdienste in der Vereinsführung eines Sportvereins sowie die Ausführung von Ehrenämtern in Sportorganisationen. Hierunter fallen insbesondere Trainer und Trainerinnen, die sich langjährig um den Integrations-, Inklusions-, Erziehungs- und Bildungsauftrag des Sports nachhaltig verdient gemacht haben.

  7. Ein langjähriges Engagement setzt voraus, dass die Tätigkeiten seit mindestens 20 Jahren ausgeübt werden bzw. mindestens 20 Jahre ausgeübt wurden.

  8. Die Ehrung von besonderen Verdiensten/Tätigkeiten erfolgt mit einer Medaille sowie einer gerahmten Urkunde.

  9. Diese Auszeichnungen werden jeweils nur einmal an dieselbe Person verliehen. 

 

zu 1.b) Ehrung von Einzelsportlern/Einzelsportlerinnen sowie Mannschaften 

  1. Für eine Ehrung von Einzelsportlern/Einzelsportlerinnen sowie Mannschaften kommen alle Sportarten in Betracht, in denen Wettbewerbe mindestens auf nationaler Ebene ausgetragen werden.

  2. Ehrung von Einzelsportlern und Einzelsportlerinnen:

       2.a)      Bronzemedaille

                   * 3. Platz bei einer nationalen Meisterschaft

      2.b)      Silbermedaille

                   * 1. und 2. Platz bei einer nationalen Meisterschaft

                   * Teilnahme durch Qualifikationen an Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften

      2.c)      Goldmedaille

                   * 1. – 6. Platz bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften

  1. Jede/Jeder mit einer Medaille ausgezeichnete Einzelsportlerin/Einzelsportler erhält zudem eine gerahmte Urkunde, welche von dem Landrat/der Landrätin unterzeichnet ist. In der Urkunde sind die Verdienste des/der Auszuzeichnenden zu würdigen.

        Bei mehreren Erfolgen wird nur der höchste Erfolg ausgezeichnet. 

 

  1. Ehrungen von Mannschaften:

       Eine Mannschaft im Sinne dieser Richtlinien ist eine Gruppe von mindestens zwei Personen, die ein gemeinsames 

       zu wertendes Ergebnis erzielt.

      4.a)      Eine gerahmte Urkunde für die Mannschaft und Bronzemedaillen sowie Urkunden für die Mannschaftsmitglieder 

                  * 3. Platz bei einer nationalen Meisterschaft 

      4.b)      Eine gerahmte Urkunde für die Mannschaft und Silbermedaillen sowie Urkunden für die Mannschaftsmitglieder

                  * Meisterschaft in der Bundesliga oder einer vergleichbaren Klasse

                  * 1. oder 2. Platz bei einer nationalen Meisterschaft 

                  * Teilnahme durch Qualifikation an Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften

      4.c)      Eine gerahmte Urkunde für die Mannschaft und Goldmedaillen sowie Urkunden für die Mannschaftsmitglieder

                   * 1. – 6. Platz bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften 

  1. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für entsprechende Leistungen bei Paralympics sowie den Special Olympic World Games und anderen entsprechenden Wettbewerben auf nationaler und internationaler Ebene.

  2. Die Leistung, die für die Ehrung des Einzelsportlers/der Einzelsportlerin oder der Mannschaft maßgeblich ist, sollte bei Ehrungen bis zum Jahr 2029 einschließlich in den letzten 5 Jahren erbracht worden sein. Ab dem Jahr 2030 sollte die Leistung, die für die Ehrung des Einzelsportlers/der Einzelsportlerin oder der Mannschaft maßgeblich ist, in den letzten 2 Jahren erbracht worden sein.

 

 

zu 1.c) Ehrungen von Kreistagsmitgliedern

  1. Kreistagsmitglieder erhalten jeweils eine gerahmte Urkunde nach

       * 20 Jahren Mitgliedschaft im Kreistag des Kreises Kleve

       * 25 Jahren Mitgliedschaft im Kreistag des Kreises Kleve

       * 30 Jahren Mitgliedschaft im Kreistag des Kreises Kleve

 

  1. Sie erhalten ferner:

          500,00 Euro                  bei 20 Jahren Mitgliedschaft

       1.000,00 Euro                  bei 25 Jahren Mitgliedschaft

       1.500,00 Euro                  bei 30 Jahren Mitgliedschaft

die sie für einen gemeinnützigen Zweck innerhalb des Kreises Kleve oder alternativ an einen gemeinnützigen Verein/eine gemeinnützige Institution mit Sitz im Kreis Kleve spenden müssen. 

Die Auszahlung erfolgt durch die Verwaltung unmittelbar an den begünstigten Verein/ die begünstigte Organisation. Die hierfür benötigten Angaben werden seitens des Kreistagsbüros bei dem zu ehrenden Kreistagsmitglied/den zu ehrenden Kreistagsmitgliedern abgefragt. 

 

  1. Die Zeiten der Mitgliedschaft im Kreistag werden zur Ermittlung der Gesamtzeit addiert. Andere Funktionen, beispielsweise als sachkundiger Bürger/sachkundige Bürgerin, bleiben unberücksichtigt.

    Zur Ermittlung der Zeiten wird im Kreistagsbüro eine Liste mit den zeitlichen Zugehörigkeiten geführt. Die Daten werden dauerhaft aufbewahrt, um erforderliche Additionen vornehmen zu können.