Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung hat das Ziel, Erkrankungen des Menschen durch Verzehr von Lebensmitteln tierischer Herkunft zu verhindern. Gleichzeitig findet im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung eine Bekämpfung von Zoonosen durch Rückmeldung von Fleischuntersuchungsbefunden an die Landwirtschaft einerseits und Aussonderung vor der Schlachtung sowie unschädliche Beseitigung erkrankter Tiere bei der Schlachttieruntersuchung andererseits statt.

Die Schlachttieruntersuchung an Schlachthöfen und EG-Betrieben wird von amtlichen Tierärzten durchgeführt. Dazu gehören Nämlichkeitsfeststellungen, Kontrolle von Begleitpapieren, tierschutzrechtliche Kontrollen und klinische Untersuchungen der Schlachttiere.

Die Fleischuntersuchung an Schlachthöfen und EG-Betrieben beinhaltet die Kontrolle jedes einzelnen Schlachtkörpers einschließlich der Innereien auf pathologische Veränderungen durch amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten.

Neben der Schlachttier- und Fleischuntersuchung an den zugelassenen Schlachtstätten, findet auch eine ambulante Schlachttier- und Fleischuntersuchung statt. In 12 Bezirken werden amtliche Tierärzte/Tierärztinnen und Fleischassistenten/Fleischassistentinnen in nebenberuflicher Tätigkeit eingesetzt. Dabei obliegen die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei gewerblichen Betrieben immer einem Tierarzt bzw. einer Tierärztin. Bei Hausschlachtungen werden auch amtliche Fachassistenten und Fachassistentinnen allein eingesetzt.

Hinweise

Die Schlachtung ist spätestens am letzten Werktag vor der Schlachtung anzumelden! 

Die für Ihren Bezirk zuständigen Tierärzte/Tierärztinnen bzw. bei der Probeentnahme von Trichinen zuständigen Fachassistenten/Fachassistentinnen entnehmen Sie bitte der beigefügten Bezirksübersicht.

Erforderliche Unterlagen

  1. Information zur Lebensmittelsicherheit
  2. Begleitpapiere Schafe und Ziegen
  3. Rinderpass
  4. Pferdepass
  5. Begleitschein für ein notgeschlachtetes Tier
  6. Farmwild (vorherige Tötung im Gehege und Transport zu einem Schlachtbetrieb): Gesundheitsbescheinigung über amtliche Schlachttieruntersuchung und Information zur Lebensmittelsicherheit